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Soforthilfe bei Festnahme

Geld, Pakete und Alltag in italienischer Haft

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20155 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Paket auf einem Tresen
Kurze Antwort

In italienischer Haft gibt es kein Bargeld. Zuwendungen laufen über ein bei der Anstalt geführtes Konto, über das der Häftling in Grenzen verfügen kann — für Einkäufe im anstaltseigenen Verkauf, für Telefonate, für Porto. Für Angehörige im Ausland ist der richtige Weg der Überweisung deshalb eine der ersten praktischen Fragen, und sie wird oft falsch beantwortet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bargeld ist in der Anstalt nicht zulässig; es besteht ein internes Konto.
  • Über dieses Konto laufen Einkäufe, Telefonate und Porto.
  • Der Häftling kann darüber nur in bestimmten Grenzen verfügen.
  • Ein Teil der Mittel kann für bestimmte Zwecke gebunden sein.
  • Pakete sind zulässig, mit Beschränkungen nach Zahl, Gewicht und Inhalt.
  • Der Inhalt wird kontrolliert; unzulässige Gegenstände werden nicht ausgehändigt.
  • Arbeit in der Anstalt wird vergütet und wirkt auf die Mittel des Häftlings.

Das Konto in der Anstalt

Es ist die Grundlage des gesamten wirtschaftlichen Alltags in Haft. Eingezahlt werden kann von außen; ausgegeben wird über einen anstaltsinternen Verkauf, für Telefonkarten und für Porto. Wie viel je Zeitraum verfügbar ist, ist geregelt.

Wofür die Mittel verwendet werden
ZweckAnmerkung
Zusätzliche Lebensmittel und Hygieneartikelüber den anstaltsinternen Verkauf
Telefonatean genehmigte Anschlüsse
Porto und Schreibmaterial
Zeitungen und Bücherüber zugelassene Wege
Rücklageein Teil kann für die Entlassung gebunden sein
VerpflichtungenVerfahrenskosten und Ansprüche können berücksichtigt werden

Für Angehörige, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz überweisen, sind zwei Punkte entscheidend: der genaue Verwendungszweck mit Namen und Geburtsdatum des Häftlings, und die richtige Empfängerangabe. Eine Überweisung mit unvollständigen Angaben wird zurückgebucht, und das dauert Wochen.

Der Verteidiger sollte den Weg beim ersten Kontakt klären. Die Angaben unterscheiden sich von Anstalt zu Anstalt, und Auskünfte aus dem Internet sind häufig veraltet.

Pakete

Sie sind zulässig, aber begrenzt: nach Zahl je Zeitraum, nach Gewicht und nach Inhalt. Der Inhalt wird kontrolliert, und was nicht zulässig ist, wird nicht ausgehändigt — im günstigen Fall verwahrt, im ungünstigen zurückgesandt.

Regelmäßig nicht zulässig sind unter anderem: Bargeld, Arzneimittel, elektronische Geräte, verderbliche Lebensmittel, versiegelte Behälter, Gegenstände mit Metallteilen. Was zulässig ist, unterscheidet sich zwischen den Anstalten, weshalb eine Nachfrage vor dem Versand mehr wert ist als eine Vermutung.

Ein Punkt, der Familien betrifft: Kleidung wird häufig gebraucht und ist in vielen Anstalten willkommen — aber Farbe, Art und Zahl können beschränkt sein. Auch das ist vorher zu klären.

Arbeit und Ausbildung

Wer in der Anstalt arbeitet, erhält eine Vergütung, die auf das interne Konto fließt. Das ist nicht nur eine finanzielle Frage: die Teilnahme an Arbeit und Ausbildung wirkt auf die Beurteilung des Verhaltens und damit auf Vergünstigungen, auf die vorzeitige Entlassung und auf den Zugang zu Vollzugsalternativen.

Für Häftlinge aus dem Ausland ist der Zugang zu diesen Angeboten oft schwieriger, weil Sprachkenntnisse und die Perspektive nach der Entlassung eine Rolle spielen. Genau deshalb sollte er früh und ausdrücklich beantragt werden — ein Antrag, der abgelehnt wurde, ist dokumentiert; ein nicht gestellter existiert nicht.

Dokumente und Formalitäten

Ein praktischer Bereich, der unterschätzt wird. Während der Haft laufen Ausweise ab, Fristen verstreichen, Verträge müssen gekündigt oder verlängert werden. Für vieles davon ist eine Vollmacht erforderlich, die in der Anstalt errichtet werden kann.

Das sollte früh geschehen, weil die Errichtung Zeit braucht und weil die Folgen sonst außerhalb des Verfahrens entstehen — ein gekündigtes Mietverhältnis, eine verlorene Zulassung, ein abgelaufenes Ausweisdokument, das die Rückreise nach der Entlassung verhindert.

Häufige Fragen

Kann ich Bargeld schicken?

Nein. In der Anstalt gibt es kein Bargeld; Zuwendungen laufen über ein internes Konto, über das der Häftling in bestimmten Grenzen verfügen kann.

Worauf muss ich bei einer Überweisung achten?

Auf den genauen Verwendungszweck mit Namen und Geburtsdatum sowie auf die richtige Empfängerangabe. Unvollständige Angaben führen zur Rückbuchung, und das dauert Wochen.

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Für zusätzliche Lebensmittel und Hygieneartikel über den anstaltsinternen Verkauf, für Telefonate, Porto, Zeitungen und Bücher. Ein Teil kann als Rücklage für die Entlassung gebunden sein.

Darf ich Pakete schicken?

Ja, mit Beschränkungen nach Zahl, Gewicht und Inhalt. Der Inhalt wird kontrolliert; unzulässige Gegenstände werden nicht ausgehändigt, sondern verwahrt oder zurückgesandt.

Was ist regelmäßig nicht zulässig?

Unter anderem Bargeld, Arzneimittel, elektronische Geräte, verderbliche Lebensmittel und versiegelte Behälter. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Anstalten und sollten vorher erfragt werden.

Lohnt sich Arbeit in der Anstalt?

Ja, in doppelter Hinsicht: sie wird vergütet und wirkt auf die Beurteilung des Verhaltens, damit auf Vergünstigungen, vorzeitige Entlassung und den Zugang zu Vollzugsalternativen.

Was ist mit meinen Dokumenten und Verträgen?

Dafür kann in der Anstalt eine Vollmacht errichtet werden. Das sollte früh geschehen, weil sonst Fristen verstreichen und ein abgelaufenes Ausweisdokument die Rückreise nach der Entlassung verhindert.

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