Vollmacht und Honorar italienischer Verteidiger

Die Beauftragung eines italienischen Verteidigers kennt zwei Formen, und die Verwechslung kostet regelmäßig Fristen. Die einfache Benennung erlaubt die Verteidigung im Verfahren. Für bestimmte Handlungen — die Wahl eines abgekürzten Verfahrens, eine Strafabsprache, den Verzicht auf Rechtsmittel — ist eine besondere Vollmacht erforderlich. Und beim Honorar gilt: ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist geschuldet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die einfache Benennung erlaubt die Verteidigung im Verfahren.
- Für bestimmte Handlungen ist eine besondere Vollmacht erforderlich.
- Dazu gehören die Wahl alternativer Verfahrenswege und der Rechtsmittelverzicht.
- Sie kann in der Anstalt oder vor der konsularischen Vertretung errichtet werden.
- Es können bis zu zwei Wahlverteidiger benannt werden.
- Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist dem Mandanten geschuldet.
- Die gerichtlichen Parameter dienen als Orientierung, nicht als feste Tarife.
Zwei Formen der Beauftragung
| Handlung | Erforderlich |
|---|---|
| Verteidigung im Verfahren, Akteneinsicht, Anträge | einfache Benennung |
| Wahl eines abgekürzten Verfahrens | besondere Vollmacht |
| Antrag auf eine bestimmte Strafe | besondere Vollmacht |
| Verzicht auf ein Rechtsmittel | besondere Vollmacht |
| Rücknahme eines Rechtsmittels | besondere Vollmacht |
| Benennung einer Zustellungsanschrift | Erklärung des Betroffenen |
Die zweite bis fünfte Zeile enthalten genau die Entscheidungen, mit denen ein Verfahren beendet wird. Wer im Ausland lebt und diese Vollmacht nicht erteilt hat, kann in dem Moment, in dem sie gebraucht wird, nicht erreichbar oder nicht in der Lage sein, sie zu erteilen — und die Gelegenheit verstreicht.
Die praktische Empfehlung lautet deshalb: die besondere Vollmacht mit der Beauftragung erteilen, nicht später. Sie verpflichtet zu nichts und nimmt keine Entscheidung vorweg; sie stellt nur sicher, dass die Entscheidung getroffen werden kann, wenn der Zeitpunkt da ist.
Wie sie errichtet wird
Bei Anwesenheit in Italien vor dem Verteidiger selbst oder vor einem Notar. Aus dem Ausland über die konsularische Vertretung oder mit beglaubigter Unterschrift und, je nach Staat, mit Apostille. In Haft wird sie zu Protokoll der Anstalt errichtet.
Für Angehörige, die einen Verteidiger für einen Inhaftierten beauftragen wollen, gilt ein Punkt, der oft übersehen wird: sie können ihn benennen, aber die Beauftragung muss der Betroffene bestätigen. Das gilt auch für Unternehmen, die einen Verteidiger für einen Mitarbeiter stellen — die Verteidigung ist dessen Lage verpflichtet, nicht der des Auftraggebers.
Das Honorar
Es wird frei vereinbart. Als Orientierung dienen die gerichtlichen Parameter, die nach Verfahrensabschnitten gegliedert sind und für die Kostenfestsetzung herangezogen werden — sie sind keine festen Tarife und binden die Vereinbarung nicht.
Verbindlich ist dagegen die Pflicht, dem Mandanten einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu geben, der die voraussichtlichen Kosten nach Posten aufschlüsselt. Er sollte enthalten:
- die Abgrenzung des Auftrags: welcher Abschnitt, welches Verfahren, welche Instanz
- die Kosten je Abschnitt, nicht nur eine Gesamtsumme
- die Auslagen: Reisen, Übersetzungen, Sachverständige, Kopien
- die Behandlung von Rechtsmitteln und Nebenverfahren
- die Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung
Bei Verfahren mit Auslandsbezug gehören zwei Posten ausdrücklich dazu, die sonst überraschen: die beeidigten Übersetzungen und der eigene technische Berater. Beide können erhebliche Beträge erreichen und sind keine Nebensache.
Wenn der Staat zahlt
Bei Einkommen unterhalb der Schwelle kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht. Zu beachten ist, dass der Verteidiger dafür auf der entsprechenden Liste geführt sein muss — wer einen bestimmten Anwalt behalten will, sollte das vor der Beauftragung klären.
Und die Abgrenzung, die häufig verwechselt wird: der Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos. Er wird bestellt, damit niemand ohne Verteidigung ist, aber sein Honorar schuldet der Betroffene, sofern nicht Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Wer das nicht weiß, erhält später eine Rechnung, mit der er nicht gerechnet hat.
Zwei Verteidiger
Es können bis zu zwei Wahlverteidiger benannt werden. Für Verfahren mit Auslandsbezug ist das häufig die richtige Aufteilung: einer am Ort des Verfahrens, einer mit der Sprache und dem Zugang zum Mandanten und seinen Unterlagen. Wichtig ist dann, die Aufgaben klar zu trennen und Fristen eindeutig zuzuordnen — doppelte Zuständigkeit führt zu keiner, nicht zu doppelter Sorgfalt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Benennung und besonderer Vollmacht?
Die Benennung erlaubt die Verteidigung im Verfahren. Für die Wahl alternativer Verfahrenswege, einen Antrag auf eine bestimmte Strafe sowie Verzicht oder Rücknahme eines Rechtsmittels ist eine besondere Vollmacht erforderlich.
Wann sollte ich sie erteilen?
Mit der Beauftragung, nicht später. Sie verpflichtet zu nichts und nimmt keine Entscheidung vorweg, stellt aber sicher, dass die Entscheidung getroffen werden kann, wenn der Zeitpunkt kommt.
Wie errichte ich sie aus dem Ausland?
Über die konsularische Vertretung oder mit beglaubigter Unterschrift und gegebenenfalls Apostille. In Haft wird sie zu Protokoll der Anstalt errichtet.
Können Angehörige einen Verteidiger beauftragen?
Sie können ihn benennen, die Beauftragung muss der Betroffene aber bestätigen. Dasselbe gilt für Unternehmen, die einem Mitarbeiter einen Verteidiger stellen.
Wie wird das Honorar bestimmt?
Es wird frei vereinbart; die gerichtlichen Parameter dienen der Orientierung und der Kostenfestsetzung, sind aber keine festen Tarife. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist geschuldet.
Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?
Nein. Er wird bestellt, damit niemand ohne Verteidigung ist, aber sein Honorar schuldet der Betroffene, sofern nicht Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Kann ich zwei Verteidiger haben?
Bis zu zwei Wahlverteidiger sind möglich. Bei Auslandsbezug ist das oft sinnvoll, verlangt aber eine klare Aufgabentrennung und eindeutige Zuordnung der Fristen.
