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Prozesskostenhilfe im italienischen Strafverfahren

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20155 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Formular und Stift auf einem Tisch
Kurze Antwort

Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 13.659,64 Euro hat, kann in Italien Prozesskostenhilfe erhalten — der Staat zahlt dann Verteidiger und Verfahrenskosten. Im Strafverfahren erhöht sich die Grenze um 1.032,91 Euro für jeden mitlebenden Angehörigen. Die Vergünstigung steht auch Ausländern offen, und der Antrag kann aus dem Ausland gestellt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage ist Art. 76 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 115 von 2002.
  • Die Einkommensgrenze wurde mit Ministerialdekret vom 22. April 2025 auf 13.659,64 Euro angehoben.
  • Im Strafverfahren erhöht sie sich um 1.032,91 Euro je mitlebendem Angehörigen.
  • Berechnet wird das zusammengerechnete Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Die Vergünstigung steht auch Ausländern mit rechtmäßigem Aufenthalt offen.
  • Sie gilt für Beschuldigte, Angeklagte, Verurteilte und für den Verletzten.
  • Über den Antrag entscheidet zunächst die Rechtsanwaltskammer, endgültig der Richter.

Die Grenze und ihre Berechnung

Einkommensgrenze für die Prozesskostenhilfe
LageGrenze
Alleinstehend13.659,64 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Strafverfahren, je mitlebendem Angehörigenzusätzlich 1.032,91 Euro
ZusammenlebendeSumme der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
Ausnahme bei Interessenkonfliktnur das eigene Einkommen

Die Zusammenrechnung überrascht regelmäßig. Maßgeblich ist nicht das eigene Einkommen, sondern das des gesamten Haushalts — und das schließt die Vergünstigung in vielen Fällen aus, in denen der Betroffene selbst nichts verdient.

Die Grenze wird alle zwei Jahre an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der aktuelle Wert stammt aus einem Ministerialdekret vom 22. April 2025, veröffentlicht am 11. Juli 2025; vorher lag er bei 12.838,01 Euro.

Wer sie beantragen kann

  • Der Beschuldigte und der Angeklagte, in jedem Verfahrensabschnitt einschließlich der Rechtsmittel.
  • Der Verurteilte, auch im Vollstreckungsverfahren.
  • Der Verletzte und wer sich als Zivilpartei anschließen will.
  • Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Bei bestimmten Delikten gegen die persönliche Freiheit und im familiären Bereich kann der Verletzte unabhängig von der Einkommensgrenze zugelassen werden.

Der Antrag aus dem Ausland

Er ist möglich und wird regelmäßig gestellt, verlangt aber einen Nachweis, den italienische Unterlagen nicht liefern können. Erforderlich ist eine Bescheinigung der konsularischen Vertretung des Herkunftsstaats über die im Ausland erzielten Einkünfte, ergänzt um die eigene Erklärung.

Praktisch bedeutet das eine Vorlaufzeit. Wer die Vergünstigung braucht, sollte die Unterlagen früh anfordern — die konsularische Bescheinigung kann Wochen dauern, und ohne sie ist der Antrag unvollständig.

Was gedeckt ist und was nicht

Umfang der Prozesskostenhilfe
PostenGedeckt
Honorar des Verteidigersja, nach den staatlichen Sätzen
Gerichtskosten und Auslagenja
Sachverständige der Verteidigungja, nach Bewilligung
Dolmetscherohnehin kostenlos, unabhängig vom Einkommen
Geldstrafe und Schadensersatznein
Kosten der Gegenseite bei Unterliegennein

Der Dolmetscher steht Ihnen in jedem Fall zu, auch bei hohem Einkommen. Diese beiden Dinge werden häufig verwechselt: die Verdolmetschung folgt aus Art. 143 der Strafprozessordnung, die Prozesskostenhilfe aus dem Einkommen.

Der Ablauf

Der Antrag wird bei Gericht eingereicht oder über die Rechtsanwaltskammer gestellt. Die Kammer entscheidet vorläufig, damit die Verteidigung sofort beginnen kann; der Richter entscheidet endgültig. Wird die Vergünstigung abgelehnt, steht ein Überprüfungsantrag offen.

Zwei Punkte, die schiefgehen: die Bewilligung kann widerrufen werden, wenn sich die Angaben als unrichtig erweisen, mit Rückforderung der Kosten. Und: der Verteidiger muss auf der entsprechenden Liste der Kammer geführt sein. Wer einen bestimmten Anwalt beauftragen will, sollte das vorher klären.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

13.659,64 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, festgesetzt durch Ministerialdekret vom 22. April 2025. Im Strafverfahren erhöht sie sich um 1.032,91 Euro für jeden mitlebenden Angehörigen.

Zählt nur mein Einkommen?

Nein, es werden die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammengerechnet. Nur bei einem Interessenkonflikt mit Mitbewohnern wird ausnahmsweise allein auf das eigene Einkommen abgestellt.

Können auch Ausländer die Hilfe erhalten?

Ja, bei rechtmäßigem Aufenthalt und unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Erforderlich ist zusätzlich eine konsularische Bescheinigung über die im Ausland erzielten Einkünfte.

Wie lange dauert der Antrag aus dem Ausland?

Die konsularische Bescheinigung kann Wochen in Anspruch nehmen und ist Voraussetzung der Vollständigkeit. Wer die Vergünstigung braucht, sollte die Unterlagen deshalb sofort anfordern.

Ist der Dolmetscher davon abhängig?

Nein. Der Anspruch auf Verdolmetschung und Übersetzung folgt aus Art. 143 der Strafprozessordnung und besteht unabhängig vom Einkommen und unabhängig von der Prozesskostenhilfe.

Kann ich meinen Wunschanwalt behalten?

Nur wenn er auf der entsprechenden Liste der Rechtsanwaltskammer geführt wird. Das sollte vor der Beauftragung geklärt werden, weil ein späterer Wechsel Zeit und Akteneinsicht kostet.

Was passiert bei falschen Angaben?

Die Bewilligung wird widerrufen und die Kosten werden zurückgefordert. Hinzu kommen eigenständige Folgen wegen unrichtiger Erklärungen, weshalb die Angaben sorgfältig belegt werden sollten.

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