Ein Angehöriger wurde in Italien verhaftet

Sie brauchen zuerst drei Angaben: vollständiger Name, Ort der Festnahme, Datum. Damit lässt sich die zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln und feststellen, wann die Anhörung stattfindet. Alles andere — welcher Vorwurf, welche Anstalt, welche Beweise — ergibt sich daraus. Warten Sie nicht auf einen Anruf: aus italienischer Haft ist Telefonieren anfangs stark eingeschränkt, und die Frist bis zur richterlichen Entscheidung läuft in Stunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Angaben genügen für den Anfang: vollständiger Name wie im Ausweis, Ort der Festnahme, Datum.
- Aus italienischer Untersuchungshaft kann in den ersten Tagen meist nicht frei telefoniert werden; der Verteidiger hat dagegen jederzeit Zugang.
- Die Entscheidung über die Haft fällt binnen 96 Stunden, also häufig vor dem ersten Lebenszeichen aus der Anstalt.
- Die wirksamsten Unterlagen liegen im Wohnsitzstaat: Meldebescheinigung, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Schulbescheinigungen der Kinder.
- Das Konsulat besucht, informiert und übermittelt Anwaltslisten, führt aber kein Verfahren und stellt keine Anträge.
- Besuche in der Untersuchungshaft brauchen die Genehmigung des Richters, in der Regel sechs Gespräche im Monat.
- Bargeld darf ein Inhaftierter nicht besitzen; Geld läuft über ein internes Konto der Anstalt.
Die drei Angaben, mit denen alles beginnt
Angehörige rufen fast immer mit zu wenig Information an. Verständlich, aber es kostet Zeit. Was gebraucht wird:
- Der vollständige Name, wie im Ausweis geschrieben. Italienische Register führen Personen nach Nachname und Vorname in dieser Reihenfolge; Doppelnamen und Umlaute werden oft falsch erfasst. Wenn Sie die Ausweisnummer haben, umso besser.
- Der Ort. Nicht das Bundesland, sondern die Stadt oder wenigstens die Provinz. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tat oder der Festnahme, und davon hängt ab, welches Gericht entscheidet.
- Das Datum. Denn davon hängt ab, ob die Anhörung noch bevorsteht oder schon stattgefunden hat. Diese beiden Lagen erfordern völlig verschiedene Schritte.
Fehlt der Ort, lässt sich über die Einsatzstelle oder das Konsulat rekonstruieren, wohin die Person gebracht wurde. Das dauert aber, und die Frist läuft.
Warum sich Ihr Angehöriger nicht meldet
Aus einer italienischen Justizvollzugsanstalt kann in den ersten Tagen meist nicht frei telefoniert werden. Telefonate müssen genehmigt werden, es gibt eine Warteliste, und bei laufenden Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft Kontakte beschränken. Ein Verteidiger dagegen hat jederzeit Zugang — auch am Wochenende, auch vor der ersten Anhörung. Das ist häufig der einzige Weg, in den ersten 48 Stunden überhaupt eine Nachricht zu übermitteln.
Was Sie von zu Hause aus konkret beitragen können
Mehr, als es scheint. Die Entscheidung über die Haft dreht sich bei Ausländern fast immer um die Fluchtgefahr, und diese Gefahr widerlegt man mit Papieren, die in Deutschland liegen und nicht in Italien.
- Meldebescheinigung und Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Bescheinigung des Arbeitgebers
- Nachweise über unterhaltsberechtigte Kinder, Schulbescheinigungen
- ärztliche Unterlagen, wenn eine Behandlung läuft
- eine schriftliche Erklärung, dass eine Wohnung für den Hausarrest zur Verfügung steht — in Italien oder, in bestimmten Konstellationen, im Wohnsitzstaat
Diese Unterlagen brauchen eine Übersetzung, und sie müssen dem Richter vorliegen, bevor er entscheidet. Danach sind sie nur noch für die Haftbeschwerde brauchbar — die es gibt, die aber Wochen kostet.
Was das Konsulat leistet und was nicht
Das deutsche, österreichische oder Schweizer Konsulat kann Haftbesuche machen, den Kontakt zur Familie herstellen und eine Liste von Anwälten übermitteln. Es kann nicht: den Fall führen, Akteneinsicht nehmen, Anträge stellen oder mit der Staatsanwaltschaft verhandeln. Diese Trennung ist wichtig, weil Familien häufig wertvolle Tage darauf warten, dass das Konsulat etwas tut, was es rechtlich gar nicht darf.
Besuche und Geld
Besuche in der Untersuchungshaft werden vom zuständigen Richter genehmigt, in der Regel sechs Gespräche im Monat, jeweils etwa eine Stunde. Der Antrag läuft über den Verteidiger. Geld kann auf ein internes Konto eingezahlt werden; Bargeld darf der Inhaftierte nicht besitzen. Pakete unterliegen genauen Vorgaben, die je nach Anstalt abweichen.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, in welcher Anstalt mein Angehöriger sitzt?
Über die zuständige Staatsanwaltschaft, die sich aus dem Ort der Festnahme ergibt. Ein Verteidiger kann das binnen Stunden klären; ohne Mandat gibt keine Behörde Auskunft.
Kann ich sofort besuchen?
In der Untersuchungshaft nur mit Genehmigung des Richters, die über den Verteidiger beantragt wird. Ohne Genehmigung wird der Besuch an der Pforte abgewiesen.
Muss ich einen italienischen Anwalt nehmen?
Ja. Vor italienischen Gerichten kann nur ein in Italien zugelassener Rechtsanwalt auftreten. Ein deutscher Anwalt kann begleiten und koordinieren, aber keine Anträge stellen.
Wird mein Angehöriger nach Deutschland überstellt?
Erst nach rechtskräftiger Verurteilung und nur unter den Voraussetzungen des Rahmenbeschlusses 2008/909. Während der Untersuchungshaft ist das nicht möglich.
Wie lange dauert es, bis wir etwas erfahren?
Mit den drei Angaben meist einen halben Tag bis zur Feststellung von Anstalt, Vorwurf und Termin. Ohne sie erheblich länger.
Kann ich Geld schicken?
Ja, über eine Einzahlung auf das interne Konto der Anstalt. Bargeld darf ein Inhaftierter nicht besitzen. Die Einzahlungswege unterscheiden sich je nach Anstalt, und die Beträge unterliegen Obergrenzen. Der Verteidiger kann den richtigen Weg für die konkrete Einrichtung benennen.
Darf ich Briefe schreiben?
Ja. Der Briefverkehr ist zulässig, kann bei laufenden Ermittlungen aber einer richterlich angeordneten Kontrolle unterliegen. Die Korrespondenz mit dem Verteidiger ist davon ausgenommen und darf nach Art. 103 der Strafprozessordnung nicht überwacht werden.
