Dolmetscher und Übersetzung im Verfahren

Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher und auf die Übersetzung der wesentlichen Verfahrensakten — unabhängig von Ihrem Einkommen und auch dann, wenn Sie etwas Italienisch sprechen. Grundlage ist Art. 143 der Strafprozessordnung, der die EU-Richtlinie 2010/64 umsetzt. Der wunde Punkt liegt nicht im Recht, sondern in der Qualität: eine unzureichende Verdolmetschung fällt niemandem auf, wenn sie nicht sofort gerügt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 143 der Strafprozessordnung gewährt kostenlose Verdolmetschung und Übersetzung, unabhängig vom Einkommen.
- Grundlage ist die EU-Richtlinie 2010/64; die Kosten werden auch bei Verurteilung nicht zurückgefordert.
- Übersetzt werden die wesentlichen Akten: Haftbeschluss, Anklageschrift, Ladung und Urteil.
- Auch das Gespräch mit dem Verteidiger ist gedeckt, soweit es zur Verteidigung erforderlich ist.
- In der Provinz Bozen ist Deutsch Verfahrenssprache, im übrigen Italien wird ein Dolmetscher gestellt.
- Italienische und deutsche Rechtsbegriffe entsprechen einander nicht: patteggiamento ist keine Verständigung nach § 257c.
- Eine unzureichende Verdolmetschung muss sofort zu Protokoll gerügt werden, sonst ist der Einwand später verspätet.
Was der Anspruch umfasst
- Verdolmetschung bei allen Vernehmungen, in der Anhörung zur Bestätigung, in der Hauptverhandlung und im Gespräch mit dem Verteidiger, soweit es zur Ausübung der Verteidigung erforderlich ist. Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist ausdrücklich vom Anspruch gedeckt.
- Schriftliche Übersetzung der wesentlichen Akten: Haftbeschluss, Anklageschrift, Ladung, Urteil. Bei anderen Schriftstücken kann das Gericht eine mündliche Zusammenfassung genügen lassen.
- Kostenfreiheit in jedem Fall. Sie ist nicht von der Prozesskostenhilfe abhängig und wird nicht bei Verurteilung zurückgefordert.
Deutsch als Verfahrenssprache
Es lohnt, zwei Dinge auseinanderzuhalten. Im übrigen Italien ist Deutsch eine Fremdsprache, für die ein Dolmetscher gestellt wird — das Verfahren läuft auf Italienisch. In der Provinz Bozen dagegen ist Deutsch Verfahrenssprache: dort kann der Prozess auf Deutsch geführt werden, mit deutschsprachigen Akten und Urteilen. Das ist kein Übersetzungsanspruch, sondern ein Sprachrecht. Es gilt aber nur dort.
Wo es in der Praxis scheitert
Der Anspruch ist stark, die Umsetzung ungleichmäßig. Die typischen Schwachstellen:
- Zusammenfassung statt Übersetzung. Der Dolmetscher gibt drei Minuten Rede in zwei Sätzen wieder. Das ist keine Verdolmetschung, und es ist rügbar — aber nur im Moment selbst.
- Falsche Sprachvariante. Für Schweizer Mandanten wird gelegentlich ein Dolmetscher gestellt, der Mundart nicht versteht; das ist lösbar, wenn es angesprochen wird.
- Juristische Fachbegriffe. Zwischen italienischem und deutschem Strafrecht gibt es keine Eins-zu-eins-Entsprechungen. Patteggiamento ist keine Verständigung nach § 257c StPO, und archiviazione ist keine Einstellung nach § 170 Abs. 2. Wer diese Begriffe wörtlich übersetzt bekommt, versteht die Lage falsch.
- Verspätete Übersetzung. Die Übersetzung eines Haftbeschlusses, die nach Ablauf der Beschwerdefrist eintrifft, ist wertlos. Die Frist läuft in diesem Fall neu — ein Punkt, der aktiv geltend gemacht werden muss.
Wie man rügt
Sofort und zu Protokoll. Wird eine unzureichende Verdolmetschung erst in der Berufung beanstandet, ist der Einwand in aller Regel verspätet. Sagen Sie Ihrem Verteidiger, wenn Sie etwas nicht verstanden haben; das ist keine Nebensächlichkeit, sondern die Grundlage eines Verfahrensfehlers, der später tragen kann.
Häufige Fragen
Muss ich den Dolmetscher bezahlen?
Nein, in keinem Fall. Die Kosten trägt der Staat, auch bei Verurteilung und unabhängig vom Einkommen.
Bekomme ich das Urteil auf Deutsch?
Ja, das Urteil gehört zu den wesentlichen Akten, für die eine schriftliche Übersetzung vorgesehen ist.
Kann ich mit meinem Anwalt über einen Dolmetscher sprechen?
Ja, soweit es zur Ausübung der Verteidigung erforderlich ist. Das ist vom Anspruch ausdrücklich gedeckt.
Was ist, wenn ich etwas Italienisch spreche?
Der Anspruch entfällt nicht. Maßstab ist, ob Sie dem Verfahren vollständig folgen können, nicht ob Sie sich verständigen können.
In Bozen läuft der Prozess auf Deutsch?
In der Provinz Bozen ist Deutsch Verfahrenssprache und kann gewählt werden. Im übrigen Italien wird ein Dolmetscher gestellt.
Kann ich einen eigenen Dolmetscher mitbringen?
Für Gespräche mit dem Verteidiger ja, auf eigene Kosten. Im Verfahren selbst bestellt das Gericht den Dolmetscher aus seinem Verzeichnis; ein Ablehnungsgesuch ist bei begründeten Zweifeln an Eignung oder Unparteilichkeit möglich.
Was ist, wenn die Übersetzung zu spät kommt?
Dann beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit Zugang der Übersetzung. Dieser Einwand muss aktiv erhoben werden; von Amts wegen wird die Frist in der Praxis nicht neu berechnet.
