Kopenhagen, Stockholm, Riga, Tallinn, Vilnius

Im Norden gilt neben dem Europäischen Haftbefehl ein zweites Instrument: die nordischen Staaten haben untereinander eine eigene, schnellere Regelung geschaffen, die kürzere Fristen und weniger Ablehnungsgründe kennt. Hinzu kommt, dass Dänemark bei mehreren neueren Instrumenten der Union nicht mitwirkt — was für grenzüberschreitende Verfahren erhebliche Folgen hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwischen den nordischen Staaten gilt eine eigene Übereinkunft über die Übergabe.
- Sie ist seit 2012 in Kraft und sieht kürzere Fristen als der Europäische Haftbefehl vor.
- Die Zahl der Ablehnungsgründe ist gegenüber dem Unionsinstrument geringer.
- Gegenüber Italien gilt weiterhin der Europäische Haftbefehl mit den bekannten Fristen.
- Dänemark wirkt an mehreren neueren Instrumenten der Union nicht mit.
- Die baltischen Staaten wenden die Unionsinstrumente vollständig an.
- Der Anspruch auf Dolmetscher und Übersetzung gilt in allen genannten Staaten.
Zwei Haftbefehle nebeneinander
Die nordischen Staaten pflegen seit Jahrzehnten eine enge Zusammenarbeit in Strafsachen, die älter ist als die europäische. Ihre heutige Fassung ist seit 2012 in Kraft und geht über das Unionsinstrument hinaus.
| Merkmal | Nordische Regelung | Europäischer Haftbefehl |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | zwischen den nordischen Staaten | zwischen Mitgliedstaaten der Union |
| Fristen | kürzer | 60 Tage, verlängerbar um 30 |
| Ablehnungsgründe | enger gefasst | Katalog des Rahmenbeschlusses |
| Beiderseitige Strafbarkeit | weitergehend entbehrlich | bei 32 Deliktsgruppen entbehrlich |
| Eigene Staatsangehörige | grundsätzlich übergabefähig | grundsätzlich übergabefähig |
Für Betroffene bedeutet das: wer zwischen diesen Staaten gesucht wird, hat weniger Zeit und weniger Einwände als bei einer Übergabe innerhalb der Union. Gegenüber Italien gilt dagegen das gewöhnliche Unionsverfahren mit den bekannten Fristen und Einwänden.
Die dänische Sonderstellung
Dänemark hat sich bei der Zusammenarbeit in Strafsachen einen Sonderstatus vorbehalten und wirkt an mehreren neueren Instrumenten der Union nicht mit. Für die Praxis heißt das, dass für dieselbe Frage je nach Staat verschiedene Wege gelten können: innerhalb der Union das eine Instrument, im Verhältnis zu Dänemark ein anderes oder die klassische Rechtshilfe.
Wer ein Verfahren mit dänischem Bezug hat, sollte deshalb als Erstes klären lassen, welches Instrument tatsächlich anwendbar ist. Die Annahme, es gelte das übliche Unionsrecht, führt zu falschen Fristen und zu Anträgen bei der falschen Stelle.
Das Baltikum
Die drei baltischen Staaten wenden die Unionsinstrumente vollständig an: Europäischer Haftbefehl, Ermittlungsanordnung, Anerkennung von Geldsanktionen und freiheitsentziehenden Sanktionen. Für Betroffene sind zwei Punkte praktisch bedeutsam.
- Arbeitsmigration nach Italien. Viele Menschen aus diesen Ländern haben dort gearbeitet; alte Verfahren aus jener Zeit werden sichtbar, wenn sie später reisen. Die Prüfung der Zustellung ist dann der erste Schritt.
- Vollstreckung im Wohnsitzstaat. Wer in Italien verurteilt wurde und den Lebensmittelpunkt im Baltikum hat, kommt für die Übernahme der Vollstreckung in Betracht — mit den dortigen Regeln über Vergünstigungen im Vollzug, die von den italienischen abweichen.
Die nationalen Fristen
Sie unterscheiden sich auch hier von Land zu Land, ebenso die Ausgestaltung des Anwaltszugangs. Der unionsrechtliche Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher und auf Übersetzung der wesentlichen Akten gilt dagegen überall gleich und besteht unabhängig vom Einkommen.
Für Angehörige, die von Deutschland oder Österreich aus helfen wollen, gilt deshalb dieselbe Regel wie überall: zuerst klären, welche Frist läuft, dann handeln. Die Frist des eigenen Landes ist der falsche Maßstab.
Häufige Fragen
Was ist die nordische Regelung?
Eine eigene Übereinkunft über die Übergabe zwischen den nordischen Staaten, seit 2012 in Kraft. Sie sieht kürzere Fristen und weniger Ablehnungsgründe vor als der Europäische Haftbefehl.
Gilt sie auch gegenüber Italien?
Nein. Gegenüber Italien und den übrigen Mitgliedstaaten gilt der Europäische Haftbefehl mit den bekannten Fristen von sechzig Tagen, verlängerbar um dreißig, und dem üblichen Katalog von Einwänden.
Was ist an Dänemark besonders?
Dänemark wirkt bei mehreren neueren Instrumenten der Zusammenarbeit in Strafsachen nicht mit. Je nach Frage gelten daher andere Wege, teils die klassische Rechtshilfe statt eines Unionsinstruments.
Warum ist das praktisch wichtig?
Weil die Annahme, es gelte das übliche Unionsrecht, zu falschen Fristen und zu Anträgen bei der falschen Stelle führt. Das anwendbare Instrument ist als Erstes zu klären.
Wenden die baltischen Staaten alle Instrumente an?
Ja, vollständig: Europäischer Haftbefehl, Ermittlungsanordnung sowie die Anerkennung von Geldsanktionen und freiheitsentziehenden Sanktionen.
Ich habe früher in Italien gearbeitet.
Dann kann ein altes Verfahren offen sein, von dem Sie nichts wissen. Der erste Schritt ist die Prüfung, ob und wie zugestellt wurde; davon hängen die verfügbaren Rechtsbehelfe ab.
Kann ich eine italienische Strafe zu Hause verbüßen?
Bei Lebensmittelpunkt im Wohnsitzstaat kommt die Übernahme der Vollstreckung in Betracht. Die Vergünstigungen im Vollzug richten sich dann nach dortigem Recht und weichen von den italienischen ab.
