Bußgelder aus Italien im Ausland vollstrecken

Ein italienisches Bußgeld ab 70 Euro wird in Deutschland vom Bundesamt für Justiz vollstreckt; für Österreich liegt die Grenze wegen eines bilateralen Abkommens sogar bei 25 Euro. Der entscheidende Punkt ist zeitlich: wenn das Ersuchen ankommt, ist die italienische Entscheidung längst rechtskräftig. Der Einspruch musste vorher erhoben werden, in Italien, binnen sechzig Tagen und auf Italienisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundlage ist der Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die gegenseitige Anerkennung von Geldsanktionen.
- Deutschland hat ihn zum 28. Oktober 2010 umgesetzt, Italien im März 2016.
- Zuständig ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz als zentrale Bewilligungsbehörde.
- Unterhalb von 70 Euro ist die Vollstreckung zwingend abzulehnen.
- Zwischen Deutschland und Österreich gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens eine Grenze von 25 Euro.
- Der Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass auch Sanktionen aus Halterhaftung zu vollstrecken sind.
- Ein in Italien verhängtes Fahrverbot wirkt nur dort und nicht im Wohnsitzstaat.
Wie es abläuft
| Schritt | Wo | Frist |
|---|---|---|
| Zustellung des Bescheids | an die Wohnanschrift im Ausland | — |
| Einspruch beim Präfekten | Italien | sechzig Tage ab Zustellung |
| Einspruch beim Friedensrichter | Italien | sechzig Tage ab Zustellung |
| Eintritt der Rechtskraft | Italien | nach Fristablauf |
| Vollstreckungshilfeersuchen | an das Bundesamt für Justiz | — |
| Bewilligungsbescheid und Vollstreckung | Deutschland | — |
Die beiden mittleren Zeilen sind der Kern. Wer den Bescheid beiseitelegt, weil er ihn nicht versteht, lässt die sechzigtägige Frist verstreichen. Danach ist die Entscheidung rechtskräftig, und im deutschen Verfahren kann über den Vorwurf selbst nicht mehr gestritten werden — das Bundesamt prüft nur noch die Voraussetzungen der Anerkennung.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Einspruch auf Italienisch abgefasst sein muss. Für einen Betroffenen ohne italienischen Beistand ist das die eigentliche Hürde, und sie erklärt, warum so viele Verfahren ungenutzt verstreichen.
Die Schwellen
- 70 Euro ist die allgemeine Grenze. Unterhalb davon muss das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung ablehnen; es besteht kein Ermessen. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag einschließlich Verfahrenskosten.
- 25 Euro zwischen Deutschland und Österreich, aufgrund eines bilateralen Abkommens, das älter ist als der Rahmenbeschluss.
- Kein Freibrief unterhalb der Grenze. Italienische Behörden setzen für kleinere Beträge Inkassounternehmen ein, die zivilrechtlich vorgehen. Das ist etwas anderes als eine Vollstreckung, kann aber ebenso lästig sein.
Die Entscheidung von 2019
Ein Einwand, der lange erhoben wurde, ist damit erledigt. Betroffene wandten ein, die italienische Sanktion beruhe auf der Haftung des Fahrzeughalters, die das deutsche Recht in dieser Form nicht kenne, und sei deshalb nicht vollstreckbar.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat 2019 entschieden, dass solche Sanktionen auch in Staaten zu vollstrecken sind, die die Halterhaftung nicht kennen. Der Einwand trägt seither nicht mehr.
Was das Bundesamt prüft
Die Prüfung ist begrenzt, aber sie existiert. Abgelehnt wird unter anderem:
- wenn der Betrag 70 Euro nicht erreicht
- wenn wegen derselben Tat im Inland bereits abschließend entschieden wurde
- wenn die Entscheidung nicht rechtskräftig ist
- wenn die Zustellung im Ausland nicht ordnungsgemäß erfolgte und dem Betroffenen kein Rechtsbehelf offenstand
- wenn Verjährung nach deutschem Recht eingetreten wäre und die Tat auch deutscher Gerichtsbarkeit unterfiel
Der vierte Punkt ist der praktisch wichtigste. Wer nachweisen kann, dass er von dem italienischen Verfahren nie ordnungsgemäß Kenntnis erlangt hat, hat einen tragfähigen Einwand im deutschen Verfahren — und dann ist auch die Frage neu zu stellen, ob die italienische Entscheidung überhaupt rechtskräftig geworden ist.
Was nicht mitkommt
Ein in Italien angeordnetes Fahrverbot gilt nur für das italienische Staatsgebiet. In Deutschland, Österreich oder der Schweiz darf weitergefahren werden. Das gilt allerdings nicht für Entscheidungen aus einem Strafverfahren, die über andere Wege Wirkungen im Wohnsitzstaat entfalten können — etwa über die Mitteilung an die dortige Fahrerlaubnisbehörde.
Die Schweiz
Sie ist nicht Mitglied der Union, und der Rahmenbeschluss gilt für sie nicht. Grundlage ist ein Polizeikooperationsvertrag, der 2017 in Kraft getreten ist. Die Vollstreckung läuft dort nach anderen Regeln und mit anderen Schwellen, und der Weg ist in der Praxis langsamer.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag wird ein italienisches Bußgeld in Deutschland vollstreckt?
Ab 70 Euro einschließlich Verfahrenskosten. Unterhalb dieser Grenze muss das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung ablehnen; ein Ermessen besteht nicht. Für Österreich gilt aufgrund eines bilateralen Abkommens eine Grenze von 25 Euro.
Kann ich mich in Deutschland gegen den Vorwurf wehren?
Nein, über die Tat selbst wird dort nicht mehr entschieden. Geprüft werden nur die Voraussetzungen der Anerkennung. Der Einspruch musste vorher in Italien erhoben werden, binnen sechzig Tagen ab Zustellung.
Muss der Einspruch auf Italienisch sein?
Ja, er ist in der Landessprache abzufassen und bei der italienischen Stelle einzureichen, entweder beim Präfekten oder beim Friedensrichter. Ohne italienischen Beistand ist das die eigentliche praktische Hürde.
Ich war nicht der Fahrer, nur der Halter.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat 2019 entschieden, dass Sanktionen aus Halterhaftung auch in Staaten zu vollstrecken sind, die dieses Institut nicht kennen. Der Einwand trägt daher nicht mehr.
Ich habe nie einen Bescheid erhalten.
Dann ist die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung zu prüfen. Wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt und stand kein Rechtsbehelf offen, ist die Vollstreckung abzulehnen und die Rechtskraft in Frage zu stellen.
Gilt das italienische Fahrverbot bei mir zu Hause?
Nein, es wirkt nur auf italienischem Staatsgebiet. Entscheidungen aus einem Strafverfahren können allerdings über die Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzstaats dort ein eigenes Verfahren auslösen.
Und Beträge unter 70 Euro?
Sie werden nicht zwischenstaatlich vollstreckt, aber italienische Stellen setzen dafür Inkassounternehmen ein, die zivilrechtlich vorgehen. Mehrere kleine Verstöße können zudem zusammengefasst werden.
