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Am 25. Juli 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass eine Übergabe nicht nur wegen Haftbedingungen, sondern auch wegen einer echten Gefahr für das Recht auf ein unabhängiges Gericht verweigert werden kann. Das Urteil erging zu einem polnischen Haftbefehl und hat den Katalog der Einwände dauerhaft erweitert — auch für Verfahren, die Italien betreffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Gerichtshof hat am 25. Juli 2018 in der Rechtssache C-216/18 PPU entschieden.
- Danach kann eine Übergabe wegen einer Gefahr für das Recht auf ein unabhängiges Gericht verweigert werden.
- Die Prüfung verläuft zweistufig, wie beim Einwand der Haftbedingungen.
- Erforderlich ist zunächst ein systemischer Befund, dann die konkrete Gefahr für die Person.
- Der Einwand ist nicht auf einen bestimmten Staat beschränkt.
- Alle genannten Staaten sind Mitglieder der Union und wenden den Haftbefehl an.
- Die Fristen bis zur richterlichen Entscheidung unterscheiden sich zwischen ihnen.
Das Urteil von 2018 und was es geändert hat
Bis dahin kannte die Praxis im Wesentlichen einen menschenrechtlichen Einwand gegen die Übergabe: die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung wegen der Haftbedingungen, ausgeformt in der Entscheidung des Gerichtshofs von 2016.
Die Entscheidung vom 25. Juli 2018 hat einen zweiten hinzugefügt. Sie betraf einen polnischen Haftbefehl und die Frage, ob Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz im Ausstellungsstaat die Übergabe hindern können. Der Gerichtshof hat das bejaht und dafür dasselbe zweistufige Verfahren vorgegeben, das bei den Haftbedingungen gilt.
| Stufe | Gegenstand |
|---|---|
| Erste Stufe | allgemeine, verlässliche Anhaltspunkte für systemische oder allgemeine Mängel |
| Zweite Stufe | konkrete Gefahr für diese Person in diesem Verfahren |
| Mittel | Ersuchen um ergänzende Auskünfte an den Ausstellungsstaat |
| Folge bei Bejahung | Ablehnung der Übergabe |
Die zweite Stufe ist auch hier die schwierige. Ein allgemeiner Befund genügt nicht; erforderlich ist die Darlegung, warum gerade dieses Verfahren gegen diese Person betroffen wäre. Das verlangt Angaben aus der Akte des Ausstellungsstaats — also dieselbe Zulieferung, die auch der Einwand der Haftbedingungen braucht.
Warum das nicht auf ein Land beschränkt ist
Der Einwand ist an keinen bestimmten Staat gebunden. Er steht überall zur Verfügung, wo sich die beiden Stufen belegen lassen — und er wird in beide Richtungen erhoben: gegen Übergaben in diese Region ebenso wie gegen Übergaben aus ihr heraus.
Für Verfahren mit italienischem Bezug bleibt der praktisch wichtigere Einwand allerdings der der Haftbedingungen, weil dafür belastbares Material vorhanden ist: Angaben zur voraussichtlichen Anstalt, zur Belegung, zur Fläche je Person. Wer beide Einwände erheben will, sollte sie trennen und jeden für sich belegen; eine Vermischung schwächt beide.
Die nationalen Fristen
Auch hier gilt: für die Übergabe sind die Fristen weitgehend einheitlich, für das nationale Strafverfahren nicht. Wer in einem dieser Länder festgenommen wird, sollte als erstes klären lassen, wie lange bis zur richterlichen Entscheidung festgehalten werden darf und ob der Anwalt vor der ersten Vernehmung zugezogen werden muss.
Der Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher und auf Übersetzung der wesentlichen Akten folgt in allen Mitgliedstaaten aus derselben unionsrechtlichen Vorgabe und besteht unabhängig vom Einkommen.
Der Italienbezug
Er entsteht in dieser Region auf zwei Wegen. Erstens über Fahndungstreffer bei Reisenden mit einem offenen italienischen Verfahren. Zweitens über Arbeitsmigration: viele Menschen aus diesen Ländern haben in Italien gearbeitet, und alte Verfahren aus jener Zeit werden sichtbar, wenn sie später reisen oder einen Ausweis beantragen.
Bei alten Verurteilungen in Abwesenheit ist die Prüfung der Zustellung der erste Schritt. Die italienische Reform von 2022 hat die Anforderungen an die Kenntnis vom Prozess verschärft, für ältere Verfahren gilt jedoch das frühere Recht mit anderer Fristberechnung.
Häufige Fragen
Was hat der Gerichtshof 2018 entschieden?
Dass eine Übergabe auch wegen einer echten Gefahr für das Recht auf ein unabhängiges Gericht verweigert werden kann, nicht nur wegen der Haftbedingungen. Das Urteil erging am 25. Juli 2018.
Wie läuft diese Prüfung ab?
Zweistufig: zuerst allgemeine, verlässliche Anhaltspunkte für systemische Mängel, dann die konkrete Gefahr für diese Person in diesem Verfahren. Das Gericht kann ergänzende Auskünfte anfordern.
Gilt der Einwand nur gegenüber einem bestimmten Land?
Nein, er ist an keinen Staat gebunden und steht überall zur Verfügung, wo sich beide Stufen belegen lassen. Er wird auch gegen Übergaben aus dieser Region heraus erhoben.
Welcher Einwand trägt bei Italien besser?
In der Regel der der Haftbedingungen, weil dafür belastbares Material vorliegt: voraussichtliche Anstalt, Belegung, Fläche je Person. Beide Einwände sollten getrennt und jeweils belegt vorgetragen werden.
Gelten hier dieselben Haftfristen wie zu Hause?
Nein. Für die Übergabe sind die Fristen weitgehend einheitlich, für das nationale Strafverfahren unterscheiden sie sich erheblich. Das sollte als Erstes geklärt werden.
Habe ich Anspruch auf einen Dolmetscher?
Ja, in allen Mitgliedstaaten, kostenlos und unabhängig vom Einkommen. Der Anspruch umfasst auch die Übersetzung der wesentlichen Verfahrensakten.
Ich habe früher in Italien gearbeitet und fürchte ein altes Verfahren.
Dann ist die Zustellung zu prüfen. Die Reform von 2022 verlangt die tatsächliche Kenntnis vom Prozess; für ältere Verfahren gilt das frühere Recht mit anderer Fristberechnung.
