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Haftbefehl, Auslieferung, Interpol

Zustimmen oder widersprechen: die erste Entscheidung

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Weggabelung mit zwei Richtungen
Kurze Antwort

Wer aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wird, muss früh eine Entscheidung treffen, die den weiteren Verlauf bestimmt: der Übergabe zustimmen oder ihr widersprechen. Mit der Zustimmung wird binnen zehn Tagen entschieden und die Sache geht schnell weiter. Ohne sie stehen bis zu sechzig Tage zur Verfügung, in denen Einwände geprüft werden — aber auch Haft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Zustimmung soll die Entscheidung binnen zehn Tagen ergehen.
  • Ohne Zustimmung beträgt die Frist sechzig Tage, verlängerbar um dreißig.
  • Mit der Zustimmung entfällt die Prüfung der meisten Einwände.
  • Sie kann mit dem Verzicht auf den Grundsatz der Spezialität verbunden werden.
  • Dieser Verzicht sollte gesondert und bewusst entschieden werden.
  • Die Zustimmung ist in mehreren Staaten nicht widerruflich.
  • Die Zeit vor der Übergabe wird auf die Strafe angerechnet.

Die Abwägung

Die beiden Wege im Vergleich
GesichtspunktMit ZustimmungOhne Zustimmung
Dauer bis zur Entscheidungetwa zehn Tagebis sechzig Tage, verlängerbar
Prüfung der Einwändeweitgehend entfallenvollständig
Haftdauer im ersuchten Staatkurzlänger
Anrechnung auf die Strafejaja
Widerruflichkeitin mehreren Staaten ausgeschlossen
Verhandlungsposition im ZielstaatMitwirkung wirkt sich ausneutral

Die Entscheidung hängt an einer einzigen Vorfrage: gibt es tragfähige Einwände gegen die Übergabe? Wenn nicht, ist die Zustimmung fast immer die bessere Wahl — sie verkürzt die Haft im ersuchten Staat, die ohnehin angerechnet wird, und sie bringt den Betroffenen dorthin, wo über die Sache entschieden wird.

Wenn doch, ist sie fast immer die schlechtere. Denn mit ihr entfällt die Prüfung dessen, was möglicherweise die Übergabe verhindert hätte.

Was tragfähige Einwände sind

Die Prüfung dauert selten länger als einen Tag, wenn die Akte vorliegt. Zu klären ist:

  • Haftbedingungen im Zielstaat, mit konkreten Angaben zur voraussichtlichen Anstalt und zur Fläche je Person.
  • Abwesenheitsurteil, mit Prüfung der Zustellungen und der tatsächlichen Kenntnis vom Prozess.
  • Verjährung nach dem Recht des ersuchten Staates, soweit einschlägig.
  • Doppelte Verfolgung, mit der bekannten Bedingung der Vollstreckung.
  • Verhältnismäßigkeit, insbesondere bei geringfügigen Vorwürfen.
  • Bindungen im ersuchten Staat, die eine Rückkehrzusicherung tragen können.

Der letzte Punkt ist kein Einwand gegen die Übergabe, sondern eine Bedingung: wer Staatsangehöriger des ersuchten Staates ist oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat, kann verlangen, dass eine spätere Freiheitsstrafe dort verbüßt wird. Das ist zu beantragen und mit Nachweisen zu begründen — und es lässt sich mit der Zustimmung verbinden.

Der zweite Verzicht

Er wird häufig zusammen mit der Zustimmung erklärt, ohne dass jemand erläutert, worum es geht. Der Grundsatz der Spezialität bedeutet, dass der Übergebene im Zielstaat nur wegen der Taten verfolgt werden darf, die im Haftbefehl genannt sind.

Wer darauf verzichtet, kann dort auch wegen anderer Taten verfolgt werden, ohne dass ein weiteres Verfahren nötig wäre. Das mag im Einzelfall sinnvoll sein — etwa wenn ohnehin mehrere Verfahren zusammengeführt werden sollen — aber es sollte eine eigene, bewusste Entscheidung sein.

Die praktische Regel: der Zustimmung zur Übergabe kann man zustimmen, ohne auf die Spezialität zu verzichten. Beides sind getrennte Erklärungen, und sie sollten getrennt entschieden werden.

Was nach der Zustimmung geschieht

Die Übergabe soll binnen zehn Tagen nach der Entscheidung erfolgen. Im Zielstaat wird der Betroffene einem Richter vorgeführt, und dann beginnt das eigentliche Verfahren — oder, bei einer Vollstreckungssache, die Vollstreckung.

Genau hier liegt der Punkt, der über die ersten Wochen dort entscheidet: die Verteidigung im Zielstaat muss vorbereitet sein, bevor die Übergabe stattfindet. Wer erst nach der Ankunft einen Verteidiger sucht, verliert die Zeit, in der über Haft und Verfahrensweg entschieden wird.

Die Unterlagen, die dabei helfen — Wohnsitz, Arbeit, Familie, Gesundheit — sollten also bereits übersetzt bereitliegen, wenn der Transport erfolgt.

Häufige Fragen

Was ändert die Zustimmung?

Die Entscheidung soll binnen zehn Tagen ergehen statt binnen sechzig. Zugleich entfällt die Prüfung der meisten Einwände gegen die Übergabe.

Wann ist die Zustimmung sinnvoll?

Wenn keine tragfähigen Einwände bestehen. Sie verkürzt die Haft im ersuchten Staat, die ohnehin angerechnet wird, und bringt Sie dorthin, wo über die Sache entschieden wird.

Kann ich sie widerrufen?

In mehreren Staaten ist der Widerruf ausgeschlossen. Die Entscheidung sollte deshalb erst nach Prüfung der Einwände getroffen werden, nicht am ersten Tag aus Erschöpfung.

Was ist der Grundsatz der Spezialität?

Dass Sie im Zielstaat nur wegen der im Haftbefehl genannten Taten verfolgt werden dürfen. Ein Verzicht darauf erlaubt die Verfolgung auch wegen anderer Taten.

Muss ich auf die Spezialität verzichten?

Nein. Der Zustimmung zur Übergabe kann zugestimmt werden, ohne auf die Spezialität zu verzichten; es sind getrennte Erklärungen und sollten getrennt entschieden werden.

Wird die Haft angerechnet?

Ja, die Zeit vor der Übergabe wird auf eine spätere Strafe angerechnet. Das ist einer der Gründe, weshalb die Zustimmung bei fehlenden Einwänden vorteilhaft ist.

Was ist vor der Übergabe zu tun?

Die Verteidigung im Zielstaat vorbereiten. Wer erst nach der Ankunft einen Verteidiger sucht, verliert die Zeit, in der dort über Haft und Verfahrensweg entschieden wird.

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