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Spanien

Festgenommen in Spanien

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20157 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Polizeifahrzeug in einer spanischen Stadt
Kurze Antwort

In Spanien gilt eine feste Obergrenze: binnen 72 Stunden muss der Festgenommene freigelassen oder dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. In der Praxis wird die Sache meist nach 24 bis 48 Stunden entschieden. Eine Vernehmung darf nur mit Anwalt stattfinden, es sei denn, der Betroffene verzichtet ausdrücklich — und gegen eine rechtswidrige Festhaltung steht der Habeas-Corpus-Antrag offen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höchstdauer der Polizeihaft beträgt 72 Stunden bis zur Vorführung vor den Untersuchungsrichter.
  • In der Praxis wird die Mehrzahl der Fälle binnen 24 bis 48 Stunden entschieden.
  • Die polizeiliche Vernehmung setzt die Anwesenheit eines Anwalts voraus.
  • Gegen eine rechtswidrige Festhaltung besteht das Habeas-Corpus-Verfahren.
  • Anders als Italien kennt Spanien die Freilassung gegen Sicherheitsleistung.
  • Für Auslieferung und Übergabe ist ausschließlich die Audiencia Nacional in Madrid zuständig.
  • Spanien verweigert die Übergabe eigener Staatsangehöriger an Mitgliedstaaten nicht.

Die 72 Stunden

Ablauf nach einer Festnahme in Spanien
ZeitpunktWas geschieht
bei der FestnahmeBelehrung über Gründe und Rechte, Eintragung
vor jeder VernehmungAnwalt erforderlich, Wahl- oder Pflichtverteidiger
24 bis 48 Stundenüblicher Zeitraum bis zur Entscheidung
spätestens 72 StundenFreilassung oder Vorführung vor den Untersuchungsrichter
vor dem RichterEntscheidung über Freilassung, Auflagen mit oder ohne Kaution, Untersuchungshaft

Wird die Frist überschritten, ist der Habeas-Corpus-Antrag der Weg: ein eigenes, beschleunigtes Verfahren, über das ein Richter kurzfristig entscheidet. Er richtet sich gegen die Rechtmäßigkeit der Festhaltung, nicht gegen den Vorwurf, und er kann auch von Angehörigen oder vom Anwalt gestellt werden.

Die Kaution — der große Unterschied zu Italien

Spanien kennt die Freilassung gegen Sicherheitsleistung, Italien nicht. Der Untersuchungsrichter kann die Freiheit an eine Zahlung knüpfen, häufig verbunden mit weiteren Auflagen: Abgabe des Reisepasses, regelmäßiges Erscheinen bei Gericht, Verbot, das Staatsgebiet zu verlassen.

Für Auswärtige ist die Kombination entscheidend. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird nach den Vermögensverhältnissen bemessen; wirksamer als der Betrag ist aber regelmäßig, was daneben angeboten wird — eine belegbare Anschrift, ein Bürge, die freiwillige Passabgabe.

Der Anwalt bei der Vernehmung

Anders als in mehreren Nachbarländern ist die Anwesenheit hier die Regel und nicht das Recht auf Verlangen: eine polizeiliche Vernehmung ohne Anwalt setzt einen ausdrücklichen Verzicht voraus, der unter strengen Voraussetzungen erklärt werden muss.

Der häufigste Fehler von Reisenden ist genau dieser Verzicht — erklärt, um schneller weiterzukommen. Der Bereitschaftsdienst dauert Stunden, das Protokoll dauert Jahre.

Ein einziges Gericht für Auslieferungen

Wie im Vereinigten Königreich ist die Zuständigkeit gebündelt: Auslieferungen und Übergaben nach dem Europäischen Haftbefehl werden ausschließlich von der Audiencia Nacional in Madrid entschieden, unabhängig vom Ort der Festnahme.

Wer also in Málaga oder auf Mallorca aufgrund eines italienischen Haftbefehls festgenommen wird, wird nach Madrid überstellt. Das hat Folgen für die Wahl des Verteidigers: ein örtlicher Strafverteidiger genügt für das Übergabeverfahren nicht.

Dolmetscher und Sprache

Der Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher und auf Übersetzung der wesentlichen Akten folgt aus der unionsrechtlichen Vorgabe und gilt hier wie in Italien. Hinzu kommt eine spanische Besonderheit: mehrere Regionen haben eine zweite Amtssprache, und in Katalonien, im Baskenland, in Galicien und auf den Balearen können Akten und Sitzungen ganz oder teilweise in dieser Sprache geführt werden. Für einen deutschsprachigen Betroffenen bedeutet das gelegentlich eine doppelte Übersetzungskette.

Wenn Italien im Spiel ist

Zwei Konstellationen kommen regelmäßig vor: ein italienischer Haftbefehl, der in Spanien vollstreckt wird, und ein spanisches Verfahren mit italienischen Berührungspunkten. Im ersten Fall prüft die Audiencia Nacional nur die Zulässigkeit der Übergabe; die Verteidigung gegen den Vorwurf gehört nach Italien und muss beginnen, solange der Betroffene noch in Spanien ist.

Häufige Fragen

Wie lange darf mich die spanische Polizei festhalten?

Höchstens 72 Stunden bis zur Freilassung oder zur Vorführung vor den Untersuchungsrichter. In der Praxis wird die Mehrzahl der Fälle binnen 24 bis 48 Stunden entschieden.

Was ist Habeas Corpus?

Ein eigenes beschleunigtes Verfahren gegen eine rechtswidrige Festhaltung, über das ein Richter kurzfristig entscheidet. Es kann auch von Angehörigen oder vom Anwalt beantragt werden.

Muss bei der Vernehmung ein Anwalt dabei sein?

Ja. Eine polizeiliche Vernehmung ohne Anwalt setzt einen ausdrücklichen Verzicht voraus, der unter strengen Voraussetzungen erklärt werden muss. Dieser Verzicht ist der häufigste Fehler von Reisenden.

Gibt es in Spanien eine Kaution?

Ja, anders als in Italien. Der Untersuchungsrichter kann die Freiheit an eine Sicherheitsleistung knüpfen, meist verbunden mit Passabgabe, Meldeauflagen und einem Ausreiseverbot.

Wer entscheidet über eine Auslieferung nach Italien?

Ausschließlich die Audiencia Nacional in Madrid, unabhängig vom Ort der Festnahme. Wer in Málaga oder auf Mallorca festgenommen wird, wird zu diesem Zweck nach Madrid überstellt.

Übergibt Spanien eigene Staatsangehörige?

Innerhalb der Union ja. Spanien gehört nicht zu den Staaten, die die Übergabe eigener Staatsangehöriger an Mitgliedstaaten verweigern.

In welcher Sprache läuft das Verfahren?

Auf Spanisch, in mehreren Regionen auch in der zweiten Amtssprache. Der Anspruch auf kostenlosen Dolmetscher und Übersetzung der wesentlichen Akten besteht unabhängig davon.

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