Festgenommen in Belgien

In Belgien muss der Festgenommene binnen 48 Stunden einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden; bis Ende 2017 waren es 24. Für deutschsprachige Betroffene gibt es aber eine Besonderheit, die es sonst nur in Südtirol gibt: in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Osten des Landes ist Deutsch Amtssprache, und das Verfahren kann dort in deutscher Sprache geführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit einer Verfassungsänderung Ende 2017 beträgt die Frist bis zur Vorführung 48 Stunden.
- Zuvor waren es 24 Stunden; die Verlängerung war verfassungsrechtlich abzusichern.
- Vor dem ersten Verhör besteht ein Anspruch auf Rücksprache mit einem Anwalt.
- Über die Fortdauer der Haft entscheidet danach die Ratskammer des Gerichts.
- Belgien hat drei Amtssprachen: Niederländisch, Französisch und Deutsch.
- In der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann das Verfahren auf Deutsch geführt werden.
- Die Sprachwahl richtet sich nach dem Gerichtsbezirk, nicht nach der Herkunft der Person.
Die 48 Stunden
Belgien hatte lange eine der kürzesten Fristen Europas: 24 Stunden, festgeschrieben in der Verfassung. Ihre Verlängerung auf 48 Stunden war deshalb nur über eine Verfassungsänderung möglich, die Ende 2017 in Kraft trat.
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Festnahme, Belehrung, Anwaltszugang | sofort |
| Rücksprache mit einem Anwalt | vor dem ersten Verhör |
| Vorführung vor den Untersuchungsrichter | binnen 48 Stunden |
| Haftbefehl oder Freilassung | durch den Untersuchungsrichter |
| Erste Überprüfung der Haft | durch die Ratskammer, kurzfristig |
| Weitere Überprüfungen | in regelmäßigen Abständen |
Die letzte Zeile unterscheidet Belgien von mehreren Nachbarn: die Haft wird nicht einmal angeordnet und dann hingenommen, sondern in kurzen Abständen erneut geprüft. Für die Verteidigung heißt das, dass jeder dieser Termine eine Gelegenheit ist — und dass Unterlagen, die beim ersten Termin fehlten, beim nächsten wirken können.
Deutsch als Verfahrenssprache
Der Punkt, der Belgien für ein deutschsprachiges Publikum besonders macht. Das Land kennt drei Amtssprachen, und die Verfahrenssprache richtet sich nach dem Gerichtsbezirk:
- Flandern: Niederländisch.
- Wallonien: Französisch.
- Brüssel: zweisprachig, mit Wahlmöglichkeiten.
- Deutschsprachige Gemeinschaft im Osten: Deutsch.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft — dem Gebiet um Eupen und Sankt Vith — ist Deutsch Amtssprache, und das Strafverfahren wird dort in deutscher Sprache geführt: mit deutschsprachigen Akten und deutschsprachiger Entscheidung, nicht mit einem Dolmetscher.
Das ist derselbe Unterschied wie zwischen Bozen und dem übrigen Italien, und er hat dieselbe praktische Folge: deutschsprachige Unterlagen können unmittelbar vorgelegt werden, ohne beeidigte Übersetzung. Wer im übrigen Belgien betroffen ist, hat dagegen Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher, aber das Verfahren läuft in der Sprache des Bezirks.
Der Anwalt vor dem Verhör
Belgien hat den Zugang zum Anwalt vor der ersten Vernehmung als eines der ersten Länder ausdrücklich geregelt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die frühere Praxis beanstandet hatte. Der Anspruch umfasst eine vertrauliche Rücksprache vor dem Verhör und die Anwesenheit während der Vernehmung.
Für Reisende gilt dieselbe Empfehlung wie überall: der Verzicht beschleunigt nichts. Die 48 Stunden laufen unabhängig davon.
Der Europäische Haftbefehl
Über die Übergabe entscheidet die Ratskammer des zuständigen Gerichts erster Instanz, mit Rechtsmittel zur Anklagekammer. Anders als in den Niederlanden und in Spanien gibt es kein einziges landesweit zuständiges Gericht; maßgeblich ist der Ort der Ergreifung.
Belgien übergibt eigene Staatsangehörige innerhalb der Union. Die Einwände sind dieselben wie überall — Haftbedingungen im Zielstaat mit konkreten Angaben, Abwesenheitsurteil mit Prüfung der Zustellungen, Verhältnismäßigkeit — und sie leben von Unterlagen, die aus der italienischen Akte kommen.
Häufige Fragen
Wie lange darf Belgien mich festhalten?
Bis zur Vorführung vor den Untersuchungsrichter 48 Stunden. Bis Ende 2017 waren es 24; die Verlängerung erforderte eine Änderung der Verfassung, weil die Frist dort festgeschrieben war.
Kann das Verfahren auf Deutsch laufen?
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Osten des Landes ja, mit deutschsprachigen Akten und Entscheidungen. Im übrigen Belgien läuft es auf Niederländisch oder Französisch, mit Anspruch auf einen Dolmetscher.
Wonach richtet sich die Verfahrenssprache?
Nach dem Gerichtsbezirk, nicht nach der Herkunft der betroffenen Person. In Flandern Niederländisch, in Wallonien Französisch, in Brüssel zweisprachig mit Wahlmöglichkeiten.
Muss ich meine deutschen Unterlagen übersetzen lassen?
In einem deutschsprachigen Verfahren im Osten des Landes nicht. Im übrigen Belgien ist eine Übersetzung erforderlich, wie vor jedem anderssprachigen Gericht.
Wird die Haft regelmäßig überprüft?
Ja, die Ratskammer prüft sie kurzfristig nach der Anordnung und danach in regelmäßigen Abständen. Jeder dieser Termine ist eine Gelegenheit, Unterlagen nachzureichen, die zuvor fehlten.
Habe ich vor dem Verhör Anspruch auf einen Anwalt?
Ja, auf eine vertrauliche Rücksprache vor der ersten Vernehmung und auf Anwesenheit während des Verhörs. Belgien hat diesen Anspruch als eines der ersten Länder ausdrücklich geregelt.
Wer entscheidet über eine Übergabe an Italien?
Die Ratskammer des Gerichts am Ort der Ergreifung, mit Rechtsmittel zur Anklagekammer. Ein einziges landesweit zuständiges Gericht wie in den Niederlanden gibt es nicht.
