Festgenommen in Dubai oder Abu Dhabi

Am 2. Januar 2022 ist in den Emiraten ein Gesetz in Kraft getreten, das die Ausstellung ungedeckter Schecks entkriminalisiert — mit Ausnahmen etwa bei Fälschung oder bei Sperrung der Zahlung. Die Behörden hoben daraufhin Reisesperren und Haftbefehle auf. Die zugehörigen Interpol-Ausschreibungen sind damit aber nicht verschwunden: sie waren unter dem Stichwort Betrug eingetragen und fallen nicht automatisch weg.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgesetz Nr. 14 von 2020 ist am 2. Januar 2022 in Kraft getreten.
- Es entkriminalisiert die Ausstellung ungedeckter Schecks, mit Ausnahmen.
- Ein Rundschreiben der Staatsanwaltschaft Dubai vom 19. Dezember 2021 ordnete die Aufhebung von Reisesperren und Haftbefehlen an.
- Interpol-Ausschreibungen aus diesen Fällen entfallen dadurch nicht automatisch.
- Sie waren unter dem Stichwort Betrug eingetragen und wirken fort.
- Die Kontrollkommission in Lyon hat sie in der großen Mehrzahl der Fälle gelöscht.
- Die Emirate haben zweiseitige Auslieferungsverträge mit über vierzig Staaten.
Der Scheckfall und seine Nachwirkung
Über Jahre war die Ausstellung eines ungedeckten Schecks in den Emiraten eine Straftat, und aus dieser Grundlage ergingen zahlreiche Verurteilungen — häufig in Abwesenheit, ohne dass die Betroffenen von einem Verfahren wussten. Viele erfuhren erst bei einer Festnahme in einem dritten Land davon.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 2. Januar 2022 endete das für die meisten Fälle. Ein Rundschreiben der Staatsanwaltschaft Dubai vom 19. Dezember 2021 ordnete an, anhängige Verfahren zu beenden, Betroffene freizulassen und Reisesperren sowie Haftbefehle aufzuheben.
Damit ist die Sache aber nicht zu Ende, und das ist der wichtigste Punkt dieser Seite: die Eintragungen bei Interpol bleiben. Sie waren nicht als Scheckdelikt, sondern als Betrug erfasst, und die neue Rechtslage gilt nicht rückwirkend für diese Daten.
Die Löschung in Lyon
Die Kommission zur Kontrolle der Interpol-Dateien hat in der großen Mehrzahl dieser Fälle die Löschung angeordnet. Die Argumente, die dabei getragen haben, sind bekannt und lassen sich übertragen:
- die meisten Staaten behandeln die bloße Ausstellung eines ungedeckten Schecks nicht als Straftat
- die Unfähigkeit, eine Schuld zu zahlen, ist in den meisten Rechtsordnungen entkriminalisiert
- ohne beiderseitige Strafbarkeit ist eine Auslieferung in diesen Fällen ohnehin ausgeschlossen
- die Rechtsentwicklung in den Emiraten selbst weist in Richtung Entkriminalisierung
- die Strafbarkeit traf nach der früheren Regelung ausschließlich Nichtstaatsangehörige
Wer eine solche Eintragung hat, sollte deshalb nicht auf ihren Wegfall warten, sondern den Löschungsantrag stellen. Das Verfahren ist schriftlich und für den Antragsteller kostenlos; entscheidend ist die Qualität der Belege.
Die Auslieferungspraxis hat sich geändert
| Umstand | Wirkung |
|---|---|
| Netz zweiseitiger Verträge | Auslieferungsverträge mit über vierzig Staaten |
| Internationaler Druck auf Geldwäscheaufsicht | stärkere Bereitschaft zur Zusammenarbeit |
| Verstärkte Nutzung von Ausschreibungen | Ausschreibung und zweiseitiger Kanal parallel |
| Übergaben an europäische Staaten | seit 2025 in mehreren Fällen, darunter nach Italien |
| Informelle Wege | Aufenthaltsbeendigung ohne formelles Verfahren |
Die Vorstellung, die Region sei ein Ort, an dem europäische Verfahren nicht ankommen, trifft nicht mehr zu. Sie war schon früher unzuverlässig; heute ist sie schlicht falsch, und die letzte Zeile zeigt, warum: eine Aufenthaltsbeendigung ohne formelles Auslieferungsverfahren entzieht dem Betroffenen gerade die Rechtsbehelfe, die ein solches Verfahren bietet.
Was eine Ausschreibung dort auslöst
Nicht nur die Gefahr einer Festnahme, sondern eine Kette von Folgen, die häufig schneller wirkt: Aufnahme in Grenzlisten, Kontrolle bei Ein- und Ausreise, Einfrieren von Konten, Reisesperren. Diese Maßnahmen ergehen, bevor irgendein Gericht über den zugrunde liegenden Vorwurf befunden hat.
Für Betroffene mit geschäftlichen Interessen in der Region ist das der eigentliche Schaden. Er lässt sich nur beheben, indem die Grundlage angegriffen wird — und das heißt in diesen Fällen: parallel in Lyon und im Staat, der die Ausschreibung veranlasst hat.
Der italienische Bezug
Er entsteht in beide Richtungen. Wer mit einem offenen italienischen Verfahren in die Region reist, riskiert eine Festnahme aufgrund einer Ausschreibung. Und wer aus der Region mit einer dortigen Ausschreibung nach Italien reist, kann dort festgenommen werden — dann prüft das italienische Oberlandesgericht die Zulässigkeit der Auslieferung, und der Justizminister entscheidet abschließend.
Häufige Fragen
Sind ungedeckte Schecks in den Emiraten noch strafbar?
Seit dem 2. Januar 2022 grundsätzlich nicht mehr; es bleiben Ausnahmen, etwa bei Fälschung oder bei einer Sperrung der Zahlung. Die Behörden hoben daraufhin Reisesperren und Haftbefehle auf.
Verschwinden dadurch die Interpol-Ausschreibungen?
Nein. Sie waren unter dem Stichwort Betrug eingetragen, und die neue Rechtslage gilt für diese Daten nicht rückwirkend. Ohne Antrag bleiben sie bestehen.
Wie werde ich die Ausschreibung los?
Über einen Löschungsantrag bei der Kontrollkommission in Lyon. Sie hat in der großen Mehrzahl dieser Fälle die Löschung angeordnet; das Verfahren ist schriftlich und für den Antragsteller kostenlos.
Welche Argumente tragen dabei?
Dass die bloße Ausstellung eines ungedeckten Schecks in den meisten Staaten keine Straftat ist, dass ohne beiderseitige Strafbarkeit keine Auslieferung möglich wäre und dass die Strafbarkeit dort nur Nichtstaatsangehörige traf.
Liefern die Emirate nach Europa aus?
Ja, und zunehmend. Es besteht ein Netz zweiseitiger Verträge mit über vierzig Staaten, und seit 2025 wurden Personen an mehrere europäische Staaten übergeben, darunter nach Italien.
Was ist eine Aufenthaltsbeendigung ohne Verfahren?
Eine Beendigung des Aufenthalts außerhalb eines formellen Auslieferungsverfahrens. Sie entzieht dem Betroffenen gerade die Rechtsbehelfe, die ein solches Verfahren bieten würde.
Was löst eine Ausschreibung dort aus?
Aufnahme in Grenzlisten, Kontrollen bei Ein- und Ausreise, Einfrieren von Konten und Reisesperren. Diese Folgen treten ein, bevor ein Gericht über den Vorwurf entschieden hat.
