Zoll- und Schmuggeldelikte in Italien

Am 4. Oktober 2024 ist ein neues Zollrecht in Kraft getreten, das den Text von 1973 ersetzt und den Schmuggel vollständig neu gefasst hat. Eine Änderung wirkt sich auf fast jeden Fall aus: die Einfuhrumsatzsteuer zählt nun zu den Zollabgaben. Dadurch werden Beträge erreicht, die früher darunter lagen — und mit ihnen Schwellen, ab denen aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gesetzesdekret Nr. 141 vom 26. September 2024 gilt seit dem 4. Oktober 2024.
- Es hat den Zolltext von 1973 abgelöst und den Schmuggel neu gefasst.
- Die Einfuhrumsatzsteuer zählt nun zu den Zollabgaben.
- Dadurch ändern sich die Beträge, an denen die Schwellen anknüpfen.
- Ein Korrekturdekret vom Juni 2025 hat Schwellen und Erlöschensregeln geändert.
- Ein weiteres Korrekturdekret war zuletzt angekündigt.
- Schmuggeldelikte wurden zugleich in die Unternehmenshaftung aufgenommen.
Was sich geändert hat
| Zeitpunkt | Änderung |
|---|---|
| 4. Oktober 2024 | neues Zollrecht, Ablösung des Textes von 1973, Neufassung des Schmuggels |
| 4. Oktober 2024 | Einfuhrumsatzsteuer als Zollabgabe, Erweiterung der Unternehmenshaftung |
| Juni 2025 | Korrekturdekret: Schwellen, Umsatzsteuer bei der Einfuhr, Erlöschen des Delikts, Einziehung |
| angekündigt | weiteres Korrekturdekret zur Anpassung an die Verfassungsrechtsprechung |
Für die Praxis folgt daraus eine ungewöhnliche Lage: die anwendbare Fassung hängt vom Zeitpunkt der Tat ab, und weil die Reform noch nicht abgeschlossen ist, kann sich die Bewertung eines laufenden Falls ändern. Bei Sachverhalten aus der Zeit vor Oktober 2024 ist außerdem zu prüfen, welche Fassung günstiger ist.
Das ist kein akademischer Punkt. Wenn eine spätere Fassung günstiger ist, wirkt sie zurück — und bei einer Materie, die zweimal binnen eines Jahres geändert wurde, lohnt diese Prüfung in jedem Verfahren.
Die Einfuhrumsatzsteuer
Die folgenreichste Einzeländerung. Wird sie zu den Zollabgaben gerechnet, steigt der Betrag, an dem die Schwellen anknüpfen, erheblich — bei den üblichen Sätzen um ein Vielfaches der reinen Zollabgabe.
Praktisch heißt das: Sachverhalte, die früher im Bereich der Verwaltungssanktion blieben, können nun die Schwelle zur Straftat überschreiten. Für Importeure und Speditionen ist das der Punkt, den eine Zollprüfung heute anders enden lässt als vor zwei Jahren.
Die typischen Konstellationen
- Unterlassene oder unrichtige Anmeldung, etwa durch falsche Tarifierung, unrichtigen Wert oder unrichtigen Ursprung.
- Präferenznachweise, die den Ursprung nicht tragen, mit Nachforderungen und strafrechtlicher Prüfung.
- Waren im Reiseverkehr oberhalb der Freimengen, ohne Anmeldung.
- Sendungen aus Drittstaaten mit unrichtigen Wertangaben, ein Bereich, der stark automatisiert geprüft wird.
- Verbrauchsteuerpflichtige Waren mit eigenen, strengen Vorschriften.
Die dritte Zeile betrifft Reisende unmittelbar: hochwertige Uhren, Schmuck oder Elektronik, im Drittstaat gekauft und ohne Anmeldung eingeführt. Was als Andenken gedacht war, wird bei entsprechendem Wert eine Zollsache und, oberhalb der Schwelle, eine Straftat.
Die zweite Spur
Die Reform hat Schmuggeldelikte und Verbrauchsteuerdelikte in den Katalog der Anknüpfungstaten für die Unternehmenshaftung aufgenommen und die vorgesehenen Sanktionen verschärft.
Für ein Import- oder Logistikunternehmen bedeutet das, dass ein Zollverfahren heute zwei Verfahren erzeugt: eines gegen die handelnden Personen und eines gegen die Gesellschaft. Ein Organisationsmodell, das den Zollbereich nicht abdeckt, hilft dabei nicht — und viele Modelle wurden vor dieser Reform geschrieben.
Die Möglichkeit, das Verfahren zu beenden
Das neue Recht sieht Wege vor, das Delikt durch Zahlung zum Erlöschen zu bringen; das Korrekturdekret von 2025 hat sie geändert. Die Einzelheiten hängen von der Fassung ab, die anwendbar ist, und sie sind der erste Punkt, der geprüft werden sollte.
Denn er verändert die Beratung grundlegend: wo ein Erlöschen möglich ist, geht es nicht um die Verteidigung gegen einen Vorwurf, sondern um eine Rechnung — und die sollte früh aufgemacht werden, weil solche Möglichkeiten regelmäßig an Fristen gebunden sind.
Häufige Fragen
Was hat sich 2024 im Zollstrafrecht geändert?
Am 4. Oktober 2024 ist ein neues Zollrecht in Kraft getreten, das den Text von 1973 abgelöst und den Schmuggel neu gefasst hat. Zugleich wurde die Unternehmenshaftung erweitert.
Warum ist die Einfuhrumsatzsteuer wichtig?
Weil sie nun zu den Zollabgaben zählt. Dadurch steigt der Betrag, an dem die Schwellen anknüpfen, erheblich, und Sachverhalte können die Grenze zur Straftat überschreiten, die sie früher nicht erreichten.
Welche Fassung gilt für meinen Fall?
Die zum Zeitpunkt der Tat, mit der Einschränkung, dass eine spätere günstigere Fassung zurückwirkt. Da die Materie zweimal binnen eines Jahres geändert wurde, lohnt diese Prüfung immer.
Ist die Reform abgeschlossen?
Nein. Ein Korrekturdekret von Juni 2025 hat Schwellen, Erlöschensregeln und die Einziehung geändert, und ein weiteres war zuletzt angekündigt.
Was gilt für Waren im Reiseverkehr?
Oberhalb der Freimengen besteht Anmeldepflicht. Hochwertige Uhren, Schmuck oder Elektronik aus Drittstaaten werden bei entsprechendem Wert zur Zollsache und oberhalb der Schwelle zur Straftat.
Haftet auch das Unternehmen?
Ja. Schmuggel- und Verbrauchsteuerdelikte gehören seit der Reform zu den Anknüpfungstaten der Unternehmenshaftung, mit verschärften Sanktionen.
Kann das Verfahren durch Zahlung enden?
Das neue Recht sieht Wege dazu vor, die das Korrekturdekret geändert hat. Sie sind der erste Punkt der Prüfung, weil sie die gesamte Beratung verändern und an Fristen gebunden sind.
