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Italienisches Strafverfahren

Annäherungsverbot und Wegweisung in Italien

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Wohnungstür mit Schlüsselbund
Kurze Antwort

Die Wegweisung aus der Familienwohnung und das Annäherungsverbot sind eigenständige Haftmaßnahmen und keine Nebenfolgen. Sie ergehen ohne vorherige Anhörung, oft binnen Tagen nach einer Anzeige, und werden zunehmend mit elektronischer Überwachung verbunden. Gegen sie steht dieselbe Überprüfung offen wie gegen jede andere Haftmaßnahme — mit derselben Frist von zehn Tagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 282-bis regelt die Wegweisung aus der Familienwohnung, Art. 282-ter das Annäherungsverbot.
  • Beide sind Haftmaßnahmen im Sinn der Strafprozessordnung, nicht bloße Auflagen.
  • Sie ergehen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen.
  • Nach dem Gesetz Nr. 69/2019 muss der Verletzte binnen drei Tagen ab Anzeige angehört werden.
  • Die Maßnahmen werden zunehmend mit elektronischer Überwachung verbunden.
  • Gegen sie steht die Überprüfung mit einer Frist von zehn Tagen offen.
  • Daneben besteht die Verwarnung durch den Polizeipräsidenten als Verwaltungsmaßnahme.

Was die Maßnahmen umfassen

Schutzmaßnahmen nach der italienischen Strafprozessordnung
MaßnahmeInhalt
Wegweisung, Art. 282-bissofortiges Verlassen der Familienwohnung, Rückkehrverbot ohne Erlaubnis
Annäherungsverbot, Art. 282-terMindestabstand zu Personen und benannten Orten
KommunikationsverbotUntersagung jeder Kontaktaufnahme, auch über Dritte und über Netzwerke
Elektronische ÜberwachungFußfessel mit Alarmfunktion, zunehmend angeordnet
Unterhaltszahlungkann mit der Wegweisung verbunden werden
Verwarnung durch den PolizeipräsidentenVerwaltungsmaßnahme, auch ohne Strafverfahren

Warum es so schnell geht

Seit dem Gesetz Nr. 69 von 2019 muss die Staatsanwaltschaft den Verletzten binnen drei Tagen ab Eingang der Anzeige anhören. Aus dieser Beschleunigung folgt, dass ein Antrag auf eine Schutzmaßnahme innerhalb weniger Tage beim Richter liegt, und dass dieser ohne Anhörung des Beschuldigten entscheidet.

Für den Betroffenen bedeutet das: die erste Nachricht vom Verfahren ist häufig die Maßnahme selbst. Wer im Ausland lebt und sich vorübergehend in Italien aufhält, erfährt davon manchmal erst bei der Zustellung an einer Adresse, an der er nicht mehr ist.

Die praktischen Folgen

  • Die Wohnung. Sie muss sofort verlassen werden, unabhängig davon, wer Eigentümer oder Mieter ist. Persönliche Gegenstände dürfen mitgenommen werden, weiteres nur mit Erlaubnis.
  • Die Kinder. Der Umgang wird regelmäßig ausgesetzt oder auf begleitete Kontakte beschränkt, und daneben läuft häufig ein familienrechtliches Verfahren, das eigene Regeln hat.
  • Die Kontaktaufnahme. Auch über Dritte und über Netzwerke untersagt. Eine Nachricht über einen gemeinsamen Bekannten ist ein Verstoß.
  • Der Verstoß. Er ist eine eigenständige Straftat und führt in aller Regel zur Verschärfung, häufig zur Untersuchungshaft.

Wie dagegen vorgegangen wird

Diese Maßnahmen sind Haftmaßnahmen, und deshalb steht gegen sie die Überprüfung offen, mit einer Frist von zehn Tagen ab Vollstreckung oder Zustellung. Was dabei trägt:

  • Die Konkretheit der Gefahr. Der Beschluss muss darlegen, worin die Wiederholungsgefahr besteht, und darf sich nicht auf die Wiedergabe der Anzeige beschränken.
  • Die Verhältnismäßigkeit. Ob ein Annäherungsverbot genügt, wo eine Wegweisung angeordnet wurde.
  • Die Bestimmtheit. Orte und Abstände müssen so bezeichnet sein, dass sie einhaltbar sind. Ein Verbot, das eine ganze Stadt erfasst, in der der Betroffene arbeitet, ist angreifbar.
  • Der zeitliche Verlauf. Liegen die geschilderten Vorfälle lange zurück, schwächt das die Annahme einer aktuellen Gefahr.

Was in dieser Lage falsch gemacht wird

Zwei Dinge, beide verständlich und beide schädlich. Das eine ist der Versuch, die Sache persönlich zu klären — ein Anruf, eine Nachricht, ein Besuch. Jede dieser Handlungen ist ein Verstoß und wiegt schwerer als der ursprüngliche Vorwurf. Das andere ist die Abreise ohne Zustellungsanschrift, die dazu führt, dass alles Weitere ohne Beteiligung des Betroffenen geschieht.

Häufige Fragen

Kann eine Maßnahme ohne meine Anhörung ergehen?

Ja. Wegweisung und Annäherungsverbot ergehen ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten. Die Überprüfung findet erst nachträglich statt, auf Antrag und innerhalb einer Frist von zehn Tagen.

Muss ich ausziehen, obwohl die Wohnung mir gehört?

Ja. Die Wegweisung knüpft nicht an das Eigentum oder den Mietvertrag an. Persönliche Gegenstände dürfen mitgenommen werden, alles Weitere nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Gerichts.

Darf ich über einen Freund Kontakt aufnehmen?

Nein. Das Kontaktverbot erfasst auch die Kommunikation über Dritte und über Netzwerke. Eine Nachricht über einen gemeinsamen Bekannten ist ein Verstoß mit eigenständigen Folgen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Der Verstoß ist eine eigenständige Straftat und führt in aller Regel zur Verschärfung der Maßnahme, häufig zur Untersuchungshaft. Die Toleranz ist gering, weil der Verstoß die richterliche Prognose widerlegt.

Wie gehe ich gegen die Maßnahme vor?

Über die Überprüfung mit einer Frist von zehn Tagen ab Vollstreckung oder Zustellung. Angriffspunkte sind die Konkretheit der Gefahr, die Verhältnismäßigkeit und die Bestimmtheit der Orte und Abstände.

Was ist die Verwarnung durch den Polizeipräsidenten?

Eine Verwaltungsmaßnahme, die auch ohne Strafverfahren ergehen kann. Sie ist keine Strafe, hat aber Folgen und kann gesondert angefochten werden, mit eigenen Fristen.

Kann ich meine Kinder sehen?

Der Umgang wird regelmäßig ausgesetzt oder auf begleitete Kontakte beschränkt. Daneben läuft häufig ein familienrechtliches Verfahren mit eigenen Regeln, das getrennt geführt werden muss.

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