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Straftaten und Vorwürfe

Notwehr und Selbstschutz in Italien

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Haustür bei Nacht
Kurze Antwort

Ein Gesetz von 2019 hat die Notwehr in Wohnung und Geschäftsräumen verstärkt: die Verhältnismäßigkeit gilt dort unter bestimmten Voraussetzungen als gegeben, und wer in einem Zustand schwerer Erregung die Grenzen überschreitet, bleibt straflos. Die Reform wurde weiter dargestellt, als sie ist — die Voraussetzungen bleiben, und wer sie missversteht, steht am Ende als Beschuldigter da.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus.
  • Die Abwehr muss erforderlich und verhältnismäßig sein.
  • Ein Gesetz von 2019 hat die Notwehr in Wohn- und Geschäftsräumen verstärkt.
  • Dort gilt die Verhältnismäßigkeit unter bestimmten Voraussetzungen als gegeben.
  • Wer die Grenzen in schwerer Erregung überschreitet, bleibt straflos.
  • Die Voraussetzungen des Angriffs entfallen dadurch nicht.
  • Außerhalb der Wohnung gelten die allgemeinen Regeln unverändert.

Die Grundregel

Sie gilt unverändert und ist der Ausgangspunkt jeder Prüfung: es muss ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen, die Abwehr muss erforderlich sein, und sie muss in einem angemessenen Verhältnis zum Angriff stehen.

Die vier Prüfungspunkte
MerkmalWas gefragt wird
Gegenwärtigkeitdauert der Angriff an oder war er beendet?
Rechtswidrigkeitwar der Angriff seinerseits unberechtigt?
Erforderlichkeitwar ein milderes Mittel verfügbar?
Verhältnismäßigkeitsteht die Abwehr im Verhältnis zum Angriff?

Die erste Zeile entscheidet die meisten Fälle. Wer zurückschlägt, nachdem der Angreifer bereits abgelassen hat oder sich entfernt, handelt nicht in Notwehr, sondern begeht eine eigene Tat — und genau das ist der typische Ablauf einer Auseinandersetzung vor einem Lokal.

Die Reform von 2019

Sie betrifft die Verteidigung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und an Orten, an denen jemand eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Dort gilt die Verhältnismäßigkeit als gegeben, wenn jemand eine rechtmäßig besessene Waffe oder ein anderes geeignetes Mittel einsetzt, um die eigene oder fremde Unversehrtheit oder das Eigentum zu verteidigen, während eine Person unrechtmäßig eingedrungen ist.

Hinzu kommt eine zweite Regel: wer in einem Zustand schwerer Erregung, hervorgerufen durch die Lage, die Grenzen der Notwehr überschreitet, ist nicht strafbar.

Was die Reform nicht geändert hat — und das ist der Teil, der in der öffentlichen Darstellung unterging:

  • Es muss weiterhin ein gegenwärtiger Angriff oder eine Gefahr vorliegen.
  • Das unrechtmäßige Eindringen muss andauern.
  • Der Einsatz einer Waffe setzt deren rechtmäßigen Besitz voraus.
  • Nach dem Ende der Gefahr besteht kein Recht mehr, zu verfolgen oder zu vergelten.

Die letzte Zeile erzeugt die Fälle: der Einbrecher flieht, der Bewohner schießt hinterher. Das ist keine Notwehr, und daran hat die Reform nichts geändert.

Es wird trotzdem ermittelt

Ein Punkt, der Betroffene überrascht und der klar gesagt werden sollte: auch in einem Fall, der am Ende als Notwehr bewertet wird, findet zunächst ein Ermittlungsverfahren statt. Bei einer Verletzung oder gar einem Todesfall ist das unvermeidlich, weil die Voraussetzungen festgestellt werden müssen.

Für den Betroffenen bedeutet das: er ist zunächst Beschuldigter, mit allem, was dazugehört — Vernehmung, Sicherstellung des verwendeten Gegenstands, gegebenenfalls Maßnahmen. Wer das nicht weiß, verhält sich in den ersten Stunden falsch.

Was hilft: sofort den Notruf wählen, am Ort bleiben, den Sachverhalt knapp schildern und für alles Weitere einen Verteidiger verlangen. Die ausführliche Darstellung gehört nicht in die erste Aufregung.

Mittel zum Selbstschutz

Für Reisende ist die Frage praktisch: was darf mitgeführt werden? Die Antwort weicht von der in mehreren Nachbarländern ab, und die Einstufung eines Gegenstands richtet sich nach italienischem Recht, nicht nach dem des Wohnsitzstaats.

Reizstoffsprühgeräte zur Selbstverteidigung sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig — sie betreffen Wirkstoff, Konzentration, Füllmenge und Bauart, und Geräte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, sind es nicht. Andere Gegenstände, die zu Hause frei erhältlich sind, können hier verboten sein.

Wer solche Mittel mitführen will, sollte die Vorgaben vorher prüfen. Ein Gerät, das den Anforderungen nicht entspricht, führt bei einer Kontrolle zu einem eigenen Vorwurf — unabhängig davon, ob es je eingesetzt wurde.

Häufige Fragen

Was setzt Notwehr voraus?

Einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sowie eine Abwehr, die erforderlich und verhältnismäßig ist. Wer zurückschlägt, nachdem der Angriff beendet war, handelt nicht in Notwehr.

Was hat die Reform von 2019 geändert?

In Wohnung und Geschäftsräumen gilt die Verhältnismäßigkeit unter bestimmten Voraussetzungen als gegeben, und wer die Grenzen in schwerer Erregung überschreitet, bleibt straflos.

Darf ich einem fliehenden Einbrecher hinterherschießen?

Nein. Nach dem Ende der Gefahr besteht kein Recht mehr, zu verfolgen oder zu vergelten. Daran hat die Reform nichts geändert, auch wenn es teilweise anders dargestellt wurde.

Wird trotz Notwehr ermittelt?

Ja. Bei einer Verletzung oder einem Todesfall findet ein Ermittlungsverfahren statt, weil die Voraussetzungen festgestellt werden müssen. Sie sind dabei zunächst Beschuldigter.

Wie verhalte ich mich danach?

Notruf wählen, am Ort bleiben, den Sachverhalt knapp schildern und für alles Weitere einen Verteidiger verlangen. Die ausführliche Darstellung gehört nicht in die erste Aufregung.

Darf ich Reizstoffsprühgeräte mitführen?

Unter bestimmten Voraussetzungen zu Wirkstoff, Konzentration, Füllmenge und Bauart. Geräte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, sind unzulässig, unabhängig von der Rechtslage zu Hause.

Zählt die Einstufung meines Heimatlandes?

Nein. Ob ein Gegenstand zulässig ist, richtet sich nach italienischem Recht. Ein unzulässiges Gerät begründet bei einer Kontrolle einen eigenen Vorwurf, auch ohne jeden Einsatz.

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