Festgenommen in Frankreich

Die französische garde à vue dauert 24 Stunden und kann vom Staatsanwalt um weitere 24 verlängert werden, wenn die Tat mit mindestens einem Jahr bedroht ist. Bei organisierter Kriminalität reicht sie bis 96 Stunden, bei Terrorismus bis 144. Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine Neuerung, die alles verändert: keine Vernehmung darf mehr beginnen, bevor der Anwalt da ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Die garde à vue beträgt 24 Stunden und kann um weitere 24 verlängert werden.
- Die Verlängerung setzt eine schriftliche, begründete Entscheidung des Staatsanwalts voraus.
- Sie ist nur zulässig, wenn die Tat mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
- Bei organisierter Kriminalität sind bis zu 96 Stunden möglich, bei Terrorismus bis zu 144.
- Seit dem 1. Juli 2024 darf keine Vernehmung ohne den Anwalt beginnen.
- Ein Aufschub des Anwaltszugangs ist auf 12 Stunden begrenzt, in schweren Fällen auf 24.
- Über den Europäischen Haftbefehl entscheidet die chambre de l'instruction der cour d'appel.
Die Uhr
| Stufe | Voraussetzung | Wer entscheidet |
|---|---|---|
| 24 Stunden | Verdacht einer mit Freiheitsstrafe bedrohten Tat | Kriminalpolizeibeamter, Mitteilung an den Staatsanwalt |
| weitere 24 Stunden | Tat mit mindestens einem Jahr bedroht | Staatsanwalt, schriftlich und begründet |
| bis 96 Stunden | organisierte Kriminalität | Richter |
| bis 144 Stunden | Terrorismus | Richter |
Die zweite Zeile enthält den wichtigsten Angriffspunkt. Die Verlängerung braucht eine individuell begründete Entscheidung; eine formelhafte Genehmigung ohne Bezug zum konkreten Fall setzt die Maßnahme dem Angriff vor dem erkennenden Gericht aus. Und es sind zwei verschiedene Schwellen im Spiel: für die erste Anordnung genügt jede mit Freiheitsstrafe bedrohte Tat, für die Verlängerung braucht es mindestens ein Jahr. Diese Unterscheidung wird häufig übersehen.
Die Neuerung von 2024
Bis dahin durfte die Vernehmung nach einer Wartezeit auch ohne Anwalt beginnen. Seit dem 1. Juli 2024 gilt das nicht mehr: kein Verhör darf ohne ihn anfangen.
Ausnahmen bestehen, sind aber eng: sie verlangen jeweils eine schriftliche, individuell begründete Entscheidung des Staatsanwalts, und der Aufschub ist auf 12 Stunden begrenzt, in schwereren Fällen auf 24 Stunden nach Entscheidung eines Richters.
Für einen deutschsprachigen Betroffenen ist das die wichtigste Einzelinformation über Frankreich: warten, bis der Anwalt da ist, ist nicht nur klug, sondern die gesetzliche Regel.
Was Sie sonst dürfen und müssen
- Schweigen. Das Recht besteht und wird zu Beginn mitgeteilt. Anders als im Vereinigten Königreich und in Irland dürfen daraus keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
- Das Protokoll nicht unterschreiben. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Gibt das procès-verbal nicht wieder, was gesagt wurde, sind die Einwände dort zu vermerken.
- Der Entsperrcode des Telefons. Ein umstrittener Bereich: die Pflicht zur Herausgabe setzt eine förmliche Anordnung einer gerichtlichen Stelle voraus, die der Ermittlungsbeamte und der Staatsanwalt nicht ersetzen. Vor einer Entscheidung sollte der Anwalt gefragt werden.
- Arzt und Benachrichtigung. Anspruch auf ärztliche Untersuchung und auf Benachrichtigung eines Angehörigen sowie der konsularischen Vertretung.
- Dolmetscher. Kostenlos, für die Vernehmung und für das Gespräch mit dem Anwalt.
Nach der garde à vue
Es folgt entweder die Freilassung oder die Vorführung. Während der garde à vue selbst gibt es keine Freilassung gegen Sicherheitsleistung; erst danach kann eine gerichtliche Aufsicht angeordnet werden, die eine finanzielle Sicherheit einschließen kann. Über die Untersuchungshaft entscheidet ein eigener Richter, der Richter für Freiheiten und Haft.
Der Europäische Haftbefehl
Über die Übergabe entscheidet die Ermittlungskammer der Berufungsgerichtsbarkeit im Bezirk, in dem die Person aufgegriffen wurde — anders als in Spanien und im Vereinigten Königreich also nicht ein einziges Gericht für das ganze Land.
Zwei Punkte für deutschsprachige Betroffene: Frankreich übergibt eigene Staatsangehörige innerhalb der Union, verweigert dies aber gegenüber dem Vereinigten Königreich seit dem Austritt. Und der Einwand der Haftbedingungen im Zielstaat wird auch hier nach der zweistufigen Prüfung des Gerichtshofs behandelt, mit denselben Anforderungen an konkrete Angaben.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine garde à vue?
24 Stunden, verlängerbar um weitere 24 durch eine schriftliche, begründete Entscheidung des Staatsanwalts, wenn die Tat mit mindestens einem Jahr bedroht ist. Bei organisierter Kriminalität bis 96, bei Terrorismus bis 144 Stunden.
Kann ich ohne Anwalt vernommen werden?
Seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Kein Verhör darf ohne den Anwalt beginnen. Ein Aufschub ist auf 12 Stunden begrenzt, in schwereren Fällen auf 24, und braucht jeweils eine begründete Entscheidung.
Muss ich das Protokoll unterschreiben?
Nein. Gibt das procès-verbal nicht wieder, was gesagt wurde, sollten die Einwände dort vermerkt werden. Eine Unterschrift unter ein unrichtiges Protokoll ist später kaum zu korrigieren.
Muss ich den Code meines Telefons herausgeben?
Das ist umstritten. Die Pflicht setzt eine förmliche Anordnung einer gerichtlichen Stelle voraus, die weder der Ermittlungsbeamte noch der Staatsanwalt ersetzen. Entscheiden Sie das nicht ohne Ihren Anwalt.
Schadet Schweigen meiner Verteidigung?
Nein. Anders als im Vereinigten Königreich und in Irland dürfen in Frankreich aus dem Schweigen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Das Recht wird zu Beginn der Maßnahme mitgeteilt.
Gibt es eine Kaution?
Während der garde à vue nicht. Danach kann eine gerichtliche Aufsicht angeordnet werden, die eine finanzielle Sicherheit einschließen kann. Über die Untersuchungshaft entscheidet ein eigener Richter.
Wer entscheidet über eine Übergabe an Italien?
Die Ermittlungskammer der Berufungsgerichtsbarkeit im Bezirk der Ergreifung, nicht ein einziges Gericht für das ganze Land. Frankreich übergibt eigene Staatsangehörige innerhalb der Union.
