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Straftaten und Vorwürfe

Üble Nachrede und Bewertungen in Italien

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Bildschirm mit Bewertungssternen
Kurze Antwort

Anders als in mehreren Nachbarländern ist die üble Nachrede in Italien eine Straftat und nicht bloß ein zivilrechtlicher Anspruch. Art. 595 des Strafgesetzbuchs erfasst auch Äußerungen im Netz, und die Verbreitung über ein öffentlich zugängliches Medium ist ein Erschwerungsgrund. Deshalb kann eine negative Bewertung eines Hotels, eines Arztes oder eines Handwerkers ein Strafverfahren auslösen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 595 des Strafgesetzbuchs stellt die üble Nachrede unter Strafe.
  • Die Verbreitung über Presse oder ein anderes Mittel der Öffentlichkeit ist ein Erschwerungsgrund.
  • Äußerungen in sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen sind erfasst.
  • Die Tat ist antragsabhängig, mit der allgemeinen Frist von drei Monaten.
  • Das Verfassungsgericht hat 2021 die zwingende Freiheitsstrafe im Pressebereich beanstandet.
  • Das Recht auf Kritik ist anerkannt, hat aber drei von der Rechtsprechung gezogene Grenzen.
  • Neben dem Strafverfahren läuft regelmäßig eine Forderung auf Schadensersatz.

Was erfasst ist

Die Vorschrift setzt voraus, dass jemand in Abwesenheit des Betroffenen und gegenüber mehreren Personen dessen Ansehen beeinträchtigt. Beide Merkmale sind online leicht erfüllt: eine Bewertung richtet sich nicht an den Bewerteten, und sie ist für viele lesbar.

Die Verbreitung über die Presse oder ein anderes Mittel der Öffentlichkeit ist ein Erschwerungsgrund. Die Rechtsprechung ordnet Beiträge in sozialen Netzwerken und auf Bewertungsportalen regelmäßig hier ein, weil sie einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich sind.

Die drei Grenzen des Kritikrechts

Kritik ist erlaubt, und die Rechtsprechung hat dafür klare Voraussetzungen entwickelt. Sie sind zugleich die Verteidigungslinie und die Prüfliste vor dem Absenden.

Voraussetzungen des zulässigen Kritikrechts
VoraussetzungWas sie verlangt
Wahrheitder zugrunde liegende Sachverhalt muss zutreffen oder ernsthaft geprüft sein
Öffentliches Interesseein berechtigtes Interesse an der Information muss bestehen
Angemessene Formkeine über die Sache hinausgehende Herabsetzung der Person

Die dritte Voraussetzung entscheidet die meisten Bewertungsfälle. Die Aussage, eine Leistung sei schlecht gewesen, ist Kritik. Die Aussage, der Anbieter sei ein Betrüger, ist eine Tatsachenbehauptung über eine Straftat — und sie muss belegt werden können.

Die Bewertung im Einzelnen

Was in der Praxis den Unterschied macht:

  • Erlebtes schildern statt bewerten. "Die Bestellung kam nach zwei Stunden" ist überprüfbar; "die Bedienung ist unverschämt" ist es nicht.
  • Keine Vorwürfe strafbaren Verhaltens ohne Beleg. Betrug, Diebstahl, Steuerhinterziehung sind Tatsachenbehauptungen mit eigenen Folgen.
  • Belege aufbewahren. Rechnung, Buchungsbestätigung, Nachrichtenverlauf, Fotos. Die Wahrheit muss dargelegt werden, und drei Jahre später erinnert sich niemand.
  • Nicht nachlegen. Wiederholte Beiträge nach einer Beanstandung verschieben die Bewertung erheblich und können weitere Vorwürfe auslösen.

Die Entwicklung der Sanktion

Das Verfassungsgericht hat 2021 die Vorschrift des Pressegesetzes beanstandet, die für die schwere Form der üblen Nachrede in der Presse zwingend eine Freiheitsstrafe vorsah. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor mehrfach beanstandet, dass Freiheitsstrafen für Äußerungsdelikte nur in Ausnahmefällen mit der Meinungsfreiheit vereinbar sind.

Die üble Nachrede selbst bleibt strafbar, und in der erschwerten Form sieht das Strafgesetzbuch weiterhin Freiheitsstrafe oder Geldstrafe alternativ vor. Für den Betroffenen bedeutet das: das Risiko einer Haftstrafe ist gering, das eines Strafverfahrens mit Registerfolgen nicht.

Der grenzüberschreitende Fall

Er ist die Regel. Ein deutscher Gast bewertet ein italienisches Hotel; ein italienischer Anbieter beanstandet die Bewertung eines österreichischen Kunden. Die italienische Zuständigkeit knüpft unter anderem an den Ort an, an dem die Wirkung eintritt, weshalb ein Verfahren in Italien laufen kann, obwohl der Verfasser dort nicht war.

Praktisch beginnt es fast immer mit einer Aufforderung zur Löschung, verbunden mit einer Schadensersatzforderung. Auf sie sollte weder gar nicht noch spontan geantwortet werden: eine Löschung kann sinnvoll sein und den Schaden begrenzen, sie kann aber auch als Eingeständnis gedeutet werden. Diese Abwägung gehört an den Anfang, nicht in eine spätere Verteidigungsschrift.

Häufige Fragen

Ist eine negative Bewertung in Italien strafbar?

Sie kann es sein. Die üble Nachrede ist in Italien eine Straftat, und die Verbreitung über ein öffentlich zugängliches Medium ist ein Erschwerungsgrund. Bewertungsportale werden regelmäßig hier eingeordnet.

Wo verläuft die Grenze zur zulässigen Kritik?

Die Rechtsprechung verlangt drei Dinge: einen zutreffenden oder ernsthaft geprüften Sachverhalt, ein berechtigtes Interesse an der Information und eine Form, die nicht über die Sache hinaus die Person herabsetzt.

Darf ich schreiben, dass mich jemand betrogen hat?

Das ist eine Tatsachenbehauptung über eine Straftat und muss belegt werden können. Zulässig bleibt die Schilderung des tatsächlich Erlebten, etwa dass eine Leistung nicht erbracht oder verspätet erbracht wurde.

Welche Belege sollte ich aufbewahren?

Rechnung, Buchungsbestätigung, Nachrichtenverlauf und Fotos. Die Wahrheit des Sachverhalts muss dargelegt werden, und ein Verfahren kann Jahre nach der Veröffentlichung beginnen.

Droht mir eine Haftstrafe?

In der Praxis selten. Das Verfassungsgericht hat 2021 die zwingende Freiheitsstrafe im Pressebereich beanstandet, und der Menschenrechtsgerichtshof lässt sie für Äußerungsdelikte nur ausnahmsweise zu. Ein Strafverfahren mit Registerfolgen bleibt möglich.

Soll ich die Bewertung löschen, wenn ich aufgefordert werde?

Das ist abzuwägen. Eine Löschung kann den Schaden begrenzen, aber auch als Eingeständnis gedeutet werden. Die Entscheidung gehört an den Anfang und sollte nicht spontan getroffen werden.

Kann ein Verfahren in Italien laufen, obwohl ich dort nicht war?

Ja. Die Zuständigkeit knüpft unter anderem an den Ort an, an dem die Wirkung eintritt. Bei Äußerungen im Netz ist das regelmäßig der Ort, an dem der Betroffene ansässig ist.

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