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Aufenthalt und Ausweisung nach einer Verurteilung

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Reisepass auf einem Schreibtisch
Kurze Antwort

Für Unionsbürger gilt in Italien ein abgestufter Schutz vor Entfernung. Eine strafrechtliche Verurteilung allein rechtfertigt sie nicht: erforderlich sind Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, die sich auf das persönliche Verhalten des Betroffenen und auf eine gegenwärtige Gefahr stützen. Wer seit vielen Jahren dort lebt, ist noch stärker geschützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unionsbürger gilt die Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie durch das Dekret Nr. 30 von 2007.
  • Eine Verurteilung allein rechtfertigt die Entfernung nicht.
  • Erforderlich ist eine auf das persönliche Verhalten gestützte gegenwärtige Gefahr.
  • Bei Daueraufenthalt sind schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit erforderlich.
  • Nach zehn Jahren Aufenthalt und bei Minderjährigen gilt ein noch strengerer Maßstab.
  • Gegen die Maßnahme steht ein Rechtsbehelf mit eigener Frist offen.
  • Für Drittstaatsangehörige gelten die Regeln des Einwanderungsgesetzes.

Die Schutzstufen

Schutz vor Entfernung nach Aufenthaltsdauer
LageErforderlicher Grund
Unionsbürger ohne DaueraufenthaltGründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
Unionsbürger mit Daueraufenthaltschwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit
Aufenthalt seit über zehn Jahrenzwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit
Minderjährigezwingende Gründe, außer bei Vorrang des Kindeswohls
DrittstaatsangehörigeRegeln des Einwanderungsgesetzes, eigene Voraussetzungen

Der Aufbau folgt der unionsrechtlichen Vorgabe: je länger und je fester der Aufenthalt, desto höher die Schwelle. Für einen deutschen oder österreichischen Staatsangehörigen, der seit Jahren in Italien lebt und arbeitet, ist die Entfernung deshalb keineswegs die automatische Folge einer Verurteilung.

Was tatsächlich geprüft wird

Nicht die Tat, sondern die Person und die Gegenwart. Die Maßnahme muss sich auf das persönliche Verhalten stützen, das eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt. Ausdrücklich unzulässig sind Begründungen, die allein auf die Verurteilung verweisen, und solche, die generalpräventiv gemeint sind.

Zu berücksichtigen sind außerdem: die Dauer des Aufenthalts, das Alter, der Gesundheitszustand, die familiäre und wirtschaftliche Lage, die soziale und kulturelle Eingliederung und die Bindungen zum Herkunftsstaat.

Für die Verteidigung folgt daraus eine ungewöhnliche Aufgabe: sie besteht nicht in juristischer Argumentation, sondern im Sammeln von Belegen — Arbeitsverträge, Schulbescheinigungen der Kinder, Mietverträge, Vereinsmitgliedschaften, ärztliche Unterlagen. Diese Unterlagen entscheiden das Verfahren.

Die strafrechtlichen Formen

Daneben kennt das italienische Recht Formen der Entfernung, die im Strafverfahren selbst angeordnet werden: als Sicherungsmaßregel nach einer Verurteilung und, bei Freiheitsstrafen unterhalb einer bestimmten Höhe, als Alternative zur Vollstreckung.

Die zweite Form ist für Betroffene ambivalent. Sie beendet die Haft, verbindet sich aber mit einem Wiedereinreiseverbot, das über Jahre wirkt und auch andere Schengen-Staaten berühren kann. Wer sie annimmt, sollte die Folgen vorher rechnen — besonders, wenn Familie oder Erwerbsgrundlage in Italien liegen.

Der Rechtsbehelf

Gegen die Entfernungsmaßnahme steht ein Rechtsbehelf offen, mit eigener und kurzer Frist. Sie beginnt mit der Zustellung, und die Zustellung erfolgt häufig in einem Moment, in dem der Betroffene mit anderem beschäftigt ist — am Ende einer Haft, nach einer Verhandlung, bei einer Kontrolle.

Deshalb die praktische Regel: das Datum sichern, das Schriftstück übersetzen lassen und am selben Tag prüfen, welche Frist läuft. Eine versäumte Frist lässt sich hier so wenig heilen wie anderswo.

Die Rückwirkung ins Heimatland

Eine italienische Verurteilung wird über das europäische Austauschsystem an das Register des Heimatstaats übermittelt. Ob sie dort im Führungszeugnis erscheint und welche berufsrechtlichen Folgen sie hat, richtet sich nach dortigem Recht. Wer in einem regulierten Beruf arbeitet, sollte diese Seite von Anfang an mitdenken — und sie kann die Wahl des Verfahrenswegs in Italien beeinflussen.

Häufige Fragen

Werde ich nach einer Verurteilung automatisch ausgewiesen?

Nein. Für Unionsbürger rechtfertigt eine Verurteilung allein die Entfernung nicht. Erforderlich sind Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, gestützt auf das persönliche Verhalten und eine gegenwärtige Gefahr.

Was ändert sich nach langem Aufenthalt?

Die Schwelle steigt. Bei Daueraufenthalt sind schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit erforderlich, nach zehn Jahren zwingende Gründe. Für Minderjährige gilt ein noch strengerer Maßstab.

Was wird konkret geprüft?

Das persönliche Verhalten und die gegenwärtige Gefahr, außerdem Aufenthaltsdauer, Alter, Gesundheit, familiäre und wirtschaftliche Lage, Eingliederung und Bindungen zum Herkunftsstaat.

Was kann ich dazu beitragen?

Belege sammeln: Arbeitsverträge, Schulbescheinigungen der Kinder, Mietverträge, Vereinsmitgliedschaften, ärztliche Unterlagen. In diesen Verfahren entscheiden Unterlagen mehr als Argumente.

Was ist die Entfernung anstelle der Haft?

Bei Freiheitsstrafen unterhalb einer bestimmten Höhe kann sie an die Stelle der Vollstreckung treten. Sie beendet die Haft, ist aber mit einem mehrjährigen Wiedereinreiseverbot verbunden, das weiterwirkt.

Wie lange habe ich für den Rechtsbehelf?

Die Frist ist kurz und läuft ab Zustellung. Sichern Sie das Datum, lassen Sie das Schriftstück übersetzen und prüfen Sie am selben Tag, welche Frist tatsächlich läuft.

Wirkt sich die Verurteilung zu Hause aus?

Sie wird über das europäische Austauschsystem an das Register des Heimatstaats übermittelt. Ob und wie sie dort erscheint, richtet sich nach dortigem Recht und sollte die Wahl des Verfahrenswegs beeinflussen.

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