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Straftaten und Vorwürfe

Falsche Angaben und Urkunden in Italien

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
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Kurze Antwort

Wer einem Amtsträger falsche Angaben zur eigenen Person oder zu persönlichen Verhältnissen macht, wird nach Art. 495 mit einem bis sechs Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Das gilt auch bei einer Routinekontrolle und auch dann, wenn die falsche Angabe für sich genommen harmlos erscheint. Dazu kommen die Fälschungstatbestände, die in Italien einen breiteren Bereich erfassen, als deutschsprachige Betroffene erwarten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Art. 495 bedroht falsche Angaben zur eigenen Identität gegenüber einem Amtsträger.
  • Der Rahmen beträgt ein bis sechs Jahre Freiheitsstrafe.
  • Erfasst sind auch Angaben zu persönlichen Verhältnissen und zur Vorstrafenlage.
  • Für Falschangaben gegenüber Privaten besteht ein eigener, milderer Tatbestand.
  • Die Fälschungstatbestände unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Urkunden.
  • Falsche Eigenerklärungen gegenüber Behörden sind eigenständig sanktioniert.
  • Bei ausländischen Dokumenten kommt die Verwendung gefälschter Ausweise hinzu.

Die falsche Angabe bei der Kontrolle

Der praktisch häufigste Fall, und er entsteht selten aus krimineller Absicht. Jemand nennt bei einer Kontrolle eine falsche Adresse, gibt ein falsches Geburtsdatum an oder verschweigt einen zweiten Namen — um eine Formalität abzukürzen oder aus Sorge vor Folgen.

Der Rahmen von einem bis sechs Jahren steht in keinem Verhältnis zu dem Anlass, aus dem die Angabe gemacht wurde, und genau das macht diese Vorschrift gefährlich. Sie verwandelt eine belanglose Kontrolle in ein Verfahren mit einem Vorwurf, der schwerer wiegt als die Sache, um die es ursprünglich ging.

Falschangaben und ihre Einordnung
VerhaltenEinordnung
Falsche Identität gegenüber einem AmtsträgerArt. 495, ein bis sechs Jahre
Falsche Identität gegenüber einem Privateneigener, milderer Tatbestand
Weigerung, die Personalien anzugebenÜbertretung mit geringem Rahmen
Falsche Eigenerklärung gegenüber einer Behördeeigenständig sanktioniert
Verwendung eines gefälschten Ausweiseseigener Tatbestand
Angabe der Personalien eines Drittenzusätzlich Beeinträchtigung von dessen Rechten

Die dritte Zeile ist ein wichtiger Vergleich: die bloße Weigerung, die Personalien anzugeben, ist eine Übertretung mit geringem Rahmen. Eine falsche Angabe ist ein Vergehen mit einem Rahmen bis sechs Jahren. Wer nicht antworten will, sollte schweigen, nicht erfinden.

Die Fälschungstatbestände

Das italienische Recht unterscheidet nach der Art der Urkunde und nach der Stellung des Täters. Der Bereich ist breiter, als deutschsprachige Betroffene erwarten, weil auch Erklärungen erfasst sind, die anderswo als bloße Angaben behandelt werden.

  • Öffentliche Urkunden haben einen deutlich höheren Rahmen als private, und Bescheinigungen von Stellen, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, zählen dazu.
  • Die Eigenerklärung ist in Italien weit verbreitet: statt einer Bescheinigung erklärt der Betroffene selbst. Ist die Erklärung unrichtig, greifen eigene Straf- und Verwaltungsfolgen, und die erlangte Begünstigung entfällt.
  • Ärztliche Bescheinigungen und Arbeitsunfähigkeitsnachweise sind ein eigener, häufig verfolgter Bereich.
  • Die Verwendung einer gefälschten Urkunde ist auch dann strafbar, wenn der Verwender sie nicht selbst hergestellt hat.

Ausländische Dokumente

Zwei Konstellationen treffen Reisende. Erstens die Verwendung eines Führerscheins oder Ausweises, der nicht anerkannt ist oder dessen Gültigkeit abgelaufen ist — das ist zunächst eine Verwaltungssache, wird aber strafrechtlich, wenn das Dokument verändert wurde.

Zweitens die internationale Zulassungsbescheinigung oder Versicherungsbestätigung, deren Angaben nicht mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Auch hier ist die Grenze zwischen Formfehler und Fälschungsvorwurf schmal, und sie hängt daran, ob jemand am Dokument etwas verändert hat.

Was zu tun ist

Die Regel ist einfach und wird trotzdem verletzt: bei einer Kontrolle die richtigen Angaben machen oder gar keine. Wer aus Unsicherheit oder Eile eine falsche Angabe macht, schafft ein zweites Verfahren, das oft schwerer wiegt als das erste.

Und wenn es bereits geschehen ist: die Berichtigung ist möglich und wirkt. Sie sollte über einen Verteidiger erfolgen und nicht in einem zweiten Gespräch mit den Beamten, weil dabei regelmäßig weitere Erklärungen protokolliert werden, die nachteilig sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Strafe für falsche Angaben zur Identität?

Ein bis sechs Jahre Freiheitsstrafe nach Art. 495, wenn die Angaben gegenüber einem Amtsträger gemacht werden. Der Rahmen steht in keinem Verhältnis zum Anlass der Kontrolle.

Ist es besser zu schweigen?

Die bloße Weigerung, die Personalien anzugeben, ist eine Übertretung mit geringem Rahmen; eine falsche Angabe ein Vergehen bis sechs Jahre. Wer nicht antworten will, sollte schweigen, nicht erfinden.

Was ist eine Eigenerklärung?

Ein in Italien verbreitetes Instrument, bei dem der Betroffene statt einer Bescheinigung selbst erklärt. Ist die Erklärung unrichtig, greifen eigene Folgen und die erlangte Begünstigung entfällt.

Ist die Verwendung einer gefälschten Urkunde strafbar?

Ja, auch wenn der Verwender sie nicht selbst hergestellt hat. Bei öffentlichen Urkunden ist der Rahmen deutlich höher als bei privaten.

Was gilt für einen abgelaufenen Führerschein?

Das ist zunächst eine Verwaltungssache. Strafrechtlich wird es, wenn am Dokument etwas verändert wurde; dann liegt der Vorwurf der Fälschung nahe.

Ich habe bereits eine falsche Angabe gemacht.

Eine Berichtigung ist möglich und wirkt. Sie sollte über einen Verteidiger erfolgen, weil in einem zweiten Gespräch mit den Beamten regelmäßig weitere nachteilige Erklärungen protokolliert werden.

Was, wenn ich die Daten einer anderen Person angegeben habe?

Dann kommt neben dem Falschangabetatbestand eine Beeinträchtigung der Rechte dieser Person hinzu, die zu eigenen Vorwürfen und zu zivilrechtlichen Ansprüchen führen kann.

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