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Straftaten und Vorwürfe

Tierschutz und Tiertransport in Italien

von Massimo Romano, StrafverteidigerKammer Neapel Nr. 14553 · Kassationsgerichtshof seit 20156 Min. Lesezeitaktualisiert 2026-08-07
Hund im Kofferraum eines Fahrzeugs
Kurze Antwort

Am 1. Juli 2025 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Straftaten gegen Tiere grundlegend neu fasst. Für Tötung und Misshandlung reicht der Rahmen nun bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe und 60.000 Euro Geldstrafe. Der Ansatz hat sich dabei verschoben: Tiere werden nicht mehr über das Gefühl des Menschen geschützt, sondern als empfindungsfähige Wesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz Nr. 82 vom 6. Juni 2025 gilt seit dem 1. Juli 2025.
  • Es ändert das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und die Unternehmenshaftung.
  • Für Tötung und Misshandlung reicht der Rahmen bis zu vier Jahren.
  • Die Geldstrafe kann bis zu 60.000 Euro betragen.
  • Geschützt werden Tiere als empfindungsfähige Wesen, nicht als Gegenstand menschlicher Zuneigung.
  • Für den Transport gelten eigene unionsrechtliche und nationale Vorschriften.
  • Das Zurücklassen eines Tieres im Fahrzeug kann den Tatbestand erfüllen.

Was die Reform geändert hat

Bis Juni 2025 standen die Vorschriften über Tiere in einem Abschnitt, der ihren Schutz an das menschliche Empfinden knüpfte. Das neue Gesetz hat diesen Ansatz aufgegeben und die Tatbestände neu gefasst, mit deutlich höheren Rahmen und mit Änderungen auch in der Strafprozessordnung und in der Unternehmenshaftung.

Die neuen Rahmen
GegenstandRahmen
Tötung eines Tieresbis zu vier Jahre und Geldstrafe bis 60.000 Euro
Misshandlungderselbe erhöhte Rahmen
Erschwerte Formenweitere Erhöhung, unter anderem bei Verbreitung von Aufnahmen
Aussetzen und Verwahrlosungeigenständig erfasst
Kampfveranstaltungeneigener Tatbestand mit hohem Rahmen
UnternehmenshaftungAufnahme in den Katalog der Anknüpfungstaten

Für Betriebe der Tierhaltung, des Transports und der Verarbeitung ist die letzte Zeile die folgenreichste: neben dem Verfahren gegen die handelnden Personen steht nun eines gegen das Unternehmen, mit Geldbußen und Verbotsmaßnahmen.

Was Reisende betrifft

Zwei Konstellationen, beide alltäglich.

Das Tier im Fahrzeug. Ein Hund, der im Sommer im geschlossenen Fahrzeug zurückgelassen wird, kann den Tatbestand erfüllen — auch bei kurzer Abwesenheit und ohne dass etwas passiert ist. Passanten melden das regelmäßig, und die eingreifenden Kräfte dürfen das Fahrzeug öffnen. Für den Halter entstehen daraus zugleich Kosten und ein Verfahren.

Der Transport. Für die Beförderung gelten unionsrechtliche Vorschriften über Fahrtdauer, Pausen, Platz, Wasser und Temperatur, ergänzt durch nationale Regeln. Sie betreffen nicht nur gewerbliche Transporte; auch die Mitnahme mehrerer Tiere in einem privaten Fahrzeug kann darunterfallen, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.

Die Mitnahme eines Tieres nach Italien

Sie ist geregelt und wird kontrolliert. Erforderlich sind in aller Regel der Heimtierausweis, die Kennzeichnung durch Mikrochip und ein gültiger Tollwutschutz; für einzelne Arten und Herkünfte gelten zusätzliche Anforderungen.

Fehlen diese Nachweise, ist das zunächst eine Verwaltungssache. Sie kann aber in den Strafbereich übergehen, wenn eine gewerbliche Verbringung ohne die erforderlichen Papiere vorliegt — und die Abgrenzung zwischen privater Mitnahme und gewerblicher Verbringung richtet sich nach der Zahl der Tiere und den Umständen, nicht nach der Erklärung des Halters.

Dieser Punkt trifft regelmäßig Menschen, die Tiere aus dem Ausland vermitteln oder in gutem Glauben transportieren.

Jagd und wildlebende Tiere

Ein eigener Bereich mit eigenen Vorschriften: geschützte Arten, Schonzeiten, verbotene Methoden, Fanggeräte. Verstöße sind teils verwaltungsrechtlich, teils strafrechtlich erfasst, und bei streng geschützten Arten sind die Folgen erheblich.

Für Gäste aus dem deutschsprachigen Raum kommt hinzu, dass die Zulässigkeit von Arten und Zeiträumen regional geregelt ist. Was in einer Region erlaubt ist, kann in der Nachbarregion untersagt sein — und die Kenntnis der eigenen heimischen Regeln hilft dabei nicht.

Im Verfahren

Die häufigsten Angriffspunkte betreffen die Zurechnung und die Feststellung des Zustands: Wer hatte die Obhut? Welche Umstände lagen tatsächlich vor — Temperatur, Dauer, Zustand des Tieres? Wurde tierärztlich befundet, und wie?

Für die Verteidigung gilt hier wie sonst: der Zustand verändert sich, und ein eigener tierärztlicher Befund, früh erhoben, wiegt mehr als jede spätere Erklärung.

Häufige Fragen

Was hat sich zum 1. Juli 2025 geändert?

Ein Gesetz vom 6. Juni 2025 hat die Straftaten gegen Tiere neu gefasst: für Tötung und Misshandlung reicht der Rahmen bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe und 60.000 Euro Geldstrafe.

Was ist der neue Ansatz?

Tiere werden nicht mehr über das menschliche Empfinden geschützt, sondern als empfindungsfähige Wesen. Geändert wurden zugleich die Strafprozessordnung und der Katalog der Unternehmenshaftung.

Darf ich meinen Hund kurz im Auto lassen?

Bei Hitze kann das den Tatbestand erfüllen, auch bei kurzer Abwesenheit und ohne dass etwas geschieht. Eingreifende Kräfte dürfen das Fahrzeug öffnen; dem Halter entstehen Kosten und ein Verfahren.

Was brauche ich für die Einreise mit einem Tier?

In aller Regel Heimtierausweis, Mikrochip-Kennzeichnung und gültigen Tollwutschutz; für einzelne Arten und Herkünfte gelten zusätzliche Anforderungen.

Wann wird daraus eine Straftat?

Wenn eine gewerbliche Verbringung ohne die erforderlichen Papiere vorliegt. Die Abgrenzung richtet sich nach Zahl der Tiere und Umständen, nicht nach der Erklärung des Halters.

Haftet auch ein Unternehmen?

Ja, die Reform hat diese Delikte in den Katalog der Anknüpfungstaten aufgenommen. Für Betriebe der Haltung, des Transports und der Verarbeitung entsteht damit ein zweites Verfahren.

Worauf kommt es im Verfahren an?

Auf die Zurechnung der Obhut und auf die Feststellung der tatsächlichen Umstände: Temperatur, Dauer, Zustand des Tieres. Ein früh erhobener eigener tierärztlicher Befund wiegt mehr als spätere Erklärungen.

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