Die Ausschreibung im Schengener System

Das Schengener Informationssystem ist die Datenbank, die bei fast jeder Kontrolle abgefragt wird. Nicht jede Eintragung führt zur Festnahme: neben der Ausschreibung zur Festnahme gibt es solche zur Aufenthaltsermittlung, zur verdeckten Kontrolle und zur Einreiseverweigerung. Welche vorliegt, bestimmt, was passiert — und jede von ihnen ist auf anderem Weg anzugreifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das System wird von allen Schengen-Staaten genutzt, auch von der Schweiz und Liechtenstein.
- Es enthält verschiedene Arten von Ausschreibungen mit unterschiedlicher Wirkung.
- Die Ausschreibung zur Festnahme beruht auf einem Europäischen Haftbefehl oder einem Auslieferungsersuchen.
- Die verdeckte Kontrolle löst keine Festnahme aus, sondern eine Meldung an den ausschreibenden Staat.
- Die Einreiseverweigerung betrifft Drittstaatsangehörige und ist kein Strafverfahren.
- Jede Person hat ein Auskunftsrecht über die zu ihr gespeicherten Daten.
- Berichtigung und Löschung sind beim ausschreibenden Staat zu verlangen.
Die Arten und ihre Wirkung
| Art | Was geschieht |
|---|---|
| Festnahme zwecks Übergabe oder Auslieferung | Festnahme, Übergabeverfahren |
| Aufenthaltsermittlung | Feststellung des Aufenthalts, Mitteilung an den ausschreibenden Staat |
| Verdeckte Kontrolle | keine Maßnahme erkennbar, Meldung von Ort, Zeit, Begleitpersonen, Fahrzeug |
| Ermittlungsanfrage | Befragung nach vorgegebenen Punkten |
| Einreiseverweigerung | Verweigerung der Einreise für Drittstaatsangehörige |
| Sachfahndung | Sicherstellung von Fahrzeugen, Dokumenten, Gegenständen |
Die dritte Zeile verdient Aufmerksamkeit. Bei der verdeckten Kontrolle merkt der Betroffene nichts: die Kontrolle verläuft scheinbar normal, und im Anschluss wird dem ausschreibenden Staat gemeldet, wo und wann er angetroffen wurde, mit wem und in welchem Fahrzeug. Wer wiederholt ohne erkennbaren Anlass kontrolliert wird, sollte das ernst nehmen.
Der Unterschied zu Interpol
Beide werden verwechselt, und die Verwechslung führt dazu, dass am falschen Ort angegriffen wird.
Das Schengener System ist europäisch, wirkt unmittelbar und wird bei jeder Kontrolle abgefragt. Eine Ausschreibung zur Festnahme darin beruht auf einem Europäischen Haftbefehl oder einem Auslieferungsersuchen und ist rechtlich verbindlich.
Die Interpol-Ausschreibung ist weltweit, aber sie ist ein Ersuchen: jeder Staat entscheidet nach eigenem Recht, ob er handelt.
Wer eine Red Notice erfolgreich löschen lässt, hat damit nichts an einer europäischen Ausschreibung geändert — und umgekehrt. Beide müssen getrennt geprüft und getrennt angegriffen werden.
Auskunft verlangen
Jede Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten. Der Antrag kann in jedem Mitgliedstaat gestellt werden, üblicherweise bei der nationalen Datenschutzbehörde oder der benannten Polizeibehörde.
Die Auskunft kann eingeschränkt oder aufgeschoben werden, wenn sie den Zweck der Ausschreibung gefährden würde — das betrifft naturgemäß gerade die verdeckte Kontrolle. Sie lohnt sich dennoch: erhält man keine Auskunft mit einer entsprechenden Begründung, ist auch das eine Information.
Berichtigung und Löschung
Zuständig ist der Staat, der die Ausschreibung veranlasst hat; nur er kann sie ändern oder löschen. Ein anderer Staat kann sie nicht aus eigener Macht entfernen, wohl aber kennzeichnen, wenn er sie für unrechtmäßig hält.
Die tragfähigen Ansätze entsprechen denen bei der zugrunde liegenden Maßnahme: entfällt der Haftbefehl, entfällt die Grundlage der Ausschreibung. Deshalb ist auch hier der wirksamste Weg nicht der Angriff auf den Eintrag, sondern die Arbeit am Ausgangsverfahren.
Die Nebenwirkungen
Sie treffen den Alltag stärker als die Kontrolle selbst. Eine Ausschreibung kann Aufenthaltstitel verzögern, Einbürgerungsverfahren blockieren, Sicherheitsüberprüfungen scheitern lassen und — bei Sachfahndung — die Zulassung eines Fahrzeugs verhindern. Diese Folgen treten ein, bevor irgendein Gericht über den zugrunde liegenden Vorwurf entschieden hat, und sie sind der eigentliche Grund, den Eintrag nicht abzuwarten.
Häufige Fragen
Führt jede Ausschreibung zur Festnahme?
Nein. Nur die Ausschreibung zur Festnahme zwecks Übergabe oder Auslieferung. Daneben gibt es Aufenthaltsermittlung, verdeckte Kontrolle, Ermittlungsanfrage, Einreiseverweigerung und Sachfahndung.
Was ist eine verdeckte Kontrolle?
Die Kontrolle verläuft scheinbar normal, und anschließend wird dem ausschreibenden Staat gemeldet, wo und wann Sie angetroffen wurden, mit wem und in welchem Fahrzeug. Der Betroffene bemerkt nichts.
Ist das dasselbe wie eine Interpol Red Notice?
Nein. Das europäische System wirkt unmittelbar und wird bei jeder Kontrolle abgefragt; eine Red Notice ist ein weltweites Ersuchen, über dessen Umsetzung jeder Staat selbst entscheidet. Beide sind getrennt anzugreifen.
Kann ich Auskunft über meine Daten verlangen?
Ja, in jedem Mitgliedstaat, üblicherweise über die Datenschutzbehörde oder die benannte Polizeibehörde. Die Auskunft kann eingeschränkt werden, wenn sie den Zweck der Ausschreibung gefährden würde.
Wer kann die Ausschreibung löschen?
Nur der Staat, der sie veranlasst hat. Ein anderer Staat kann sie kennzeichnen, wenn er sie für unrechtmäßig hält, aber nicht aus eigener Macht entfernen.
Was ist der wirksamste Weg?
Die Arbeit am Ausgangsverfahren. Entfällt der zugrunde liegende Haftbefehl oder die Maßnahme, entfällt die Grundlage der Ausschreibung von selbst; der Angriff auf den Eintrag allein führt selten zum Ziel.
Welche Folgen hat ein Eintrag im Alltag?
Er kann Aufenthaltstitel verzögern, Einbürgerungsverfahren blockieren, Sicherheitsüberprüfungen scheitern lassen und bei Sachfahndung die Zulassung eines Fahrzeugs verhindern, lange vor jeder gerichtlichen Entscheidung.
